Ein Freibrief für Mario Draghi
Europas oberstes Gericht gibt der EZB beim Ankauf von Staatsanleihen praktisch freie Hand.

Besser hätte es für Mario Draghi nicht laufen können: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellte Europas oberstem Notenbanker gestern praktisch einen Freibrief aus. Das umstrittene Programm zum Aufkauf von Staatsanleihen schwächelnder Euroländer verstosse nicht gegen EU-Recht. Die Währungshüter müssten auch keine Obergrenze für die Anleihenkäufe nennen. Das Gutachten des Generalanwalts ist für die Richter am EuGH nicht bindend. Aber in den meisten Fällen folgt das Gericht ein paar Monate später der Argumentation. Mit dem Gutachten zeichnet sich eine klare Schlappe für das deutsche Bundesverfassungsgericht ab. Die Richter in Karlsruhe waren vor einem Jahr zum Schluss gekommen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Kompetenzen überschritten habe. In einem einmaligen Schritt unterbreitete Karlsruhe den Fall aber dem EuGH in Luxemburg.