Ein Freipass für den Gewalttäter
Die Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft, des Amts für Justizvollzug, der Forel-Klinik und der Fachstelle für Alkoholprobleme realisierten nicht, wie gefährlich der Schläger Drime Tenzin* tatsächlich war.

«Der Entscheid beruhte auf einer äusserst bedauerlichen Fehleinschätzung des zuständigen Staatsanwaltes»: Die Oberstaatsanwaltschaft räumt ein, dass man Tenzin nicht aus der U-Haft hätte entlassen dürfen.
Sabina Bobst
Drime Tenzin* wird verhaftet, nachdem im Oktober 2004 die damals 35-jährige Judith Binder* unter seinen Händen gestorben ist. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den damals 45-Jährigen wegen vorsätzlicher Tötung. Dreieinhalb Monate später entlässt sie ihn aus der Untersuchungshaft, obwohl ihm eine Maximalstrafe von 20 Jahren Gefängnis droht.