«Ein generelles Kopftuchverbot wird es sehr schwer haben vor Bundesgericht»
Zwei muslimische Schülerinnen aus Bürglen TG dürfen laut Bundesgericht weiterhin mit dem Kopftuch zur Schule. Reaktionen von ihrem Anwalt Daniel Vischer und der Schule von Bürglen.
Das Bundesgericht hat einen einstimmigen Entscheid gefällt: Zwei muslimische Mädchen dürfen in Bürglen TG weiterhin mit dem Kopftuch zur Schule. Der Zürcher Rechtsanwalt Daniel Vischer, der die beiden Schülerinnen aus Mazedonien vertritt, ist zufrieden mit dem Lausanner Urteil. Obwohl es keinen Grundsatzentscheid gab, was er bedauert, hat Vischer bei der öffentlichen Beratung der Richter den Eindruck gewonnen, dass «ein generelles Kopftuchverbot an Schulen es sehr schwer haben wird», wenn das Bundesgericht bei einem künftigen Fall die verfassungsrechtliche Zulässigkeit zu beurteilen hat.