«Ein grossartiger Zwischensieg gegen sehr starke Interessen»
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs stelle auch das Schweizer Datenschutzabkommen mit den USA infrage, sagt Anwalt Martin Steiger.

Die Daten europäischer Internetnutzer sind in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Deshalb wurde die Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA (Safe Harbor) für ungültig erklärt. Die Entscheidung der EU-Kommission dazu im Jahr 2000 beruhte auf der Annahme, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau von übermittelten personenbezogenen Daten gewährleisten.