Ein Hundehort ist kein stilles Gewerbe
Eine Betreuungsstätte für acht Hunde stört in der Wohnzone. Deshalb darf sie dort nicht bewilligt werden.

Die Hundebetreuung Rex (Name erfunden) befindet sich in der Parterrewohnung einer Gemeinde am linken Seeufer. Dort betreut ein Ehepaar seit drei Jahren tagsüber bis zu acht Hunde, die morgens ab 6.30 Uhr von ihren Haltern gebracht und abends bis 20 Uhr abgeholt werden. Vormittags und nachmittags sind Spaziergänge angesagt, zwischen 10 und 13 Uhr halten sich die Hunde im Garten und in der Wohnung auf. Im Mai erteilte die Gemeinde die nachträgliche Bewilligung für den Hundehort mit maximal acht Hunden.