
Es gibt wenig, was die politischen Institutionen der Schweiz mehr auszeichnet als das Prinzip der geteilten Macht. Dazu gehören Föderalismus und direkte Demokratie. In Zeiten zunehmender Amtsanmassung zwischen Moskwa und Potomac zählt dazu jedoch besonders auch das tief verankerte, kollegiale Führungsprinzip. Wer Bundespräsident oder -präsidentin wird, ist dieses Amt nach einem Jahr schon wieder los, beim Vorsitz der beiden Parlamentskammern ist es ebenso. Auch der Bundesgerichtspräsident amtiert maximal zwei mal zwei Jahre und ist so fest ins Kollegium eingebettet, dass wohl nur die wenigsten seinen Namen kennen. Damit Sie nun nicht nachschlagen müssen: Der oberste Bundesrichter heisst zurzeit Ulrich Meyer.
Kolumne von Michael Hermann – Ein Lob der geteilten Macht
Der Bundesanwalt steht seiner Behörde praktisch als Alleinherrscher vor. Dabei ist das althergebrachte Prinzip kollegialer Führung ironischerweise zeitgemässer.