«Ein Pillenzwang kann zulässig sein»
Private Behindertenheime dürfen die Antibabypille zur Bedingung für Bewohnerinnen machen. Auch in staatlichen Einrichtungen sei eine solche Zwangsmassnahme nicht ausgeschlossen, sagt der Jurist Hardy Landolt.

Behinderte sind in ihrer Sexualität oftmals nicht frei: Heime wollen sich schützen vor den möglichen Folgen einer Schwangerschaft von Heimbewohnerinnen.
Reuters
Hardy Landolt, darf ein Heim die Einnahme der Antibabypille zur Bedingung machen für die Aufnahme?
Es ist zu unterscheiden, ob es sich um ein öffentlich-rechtliches Heim handelt oder um ein privates. Für private Heime gilt das Vertragsrecht; sie sind grundsätzlich frei, die Vertragsbedingungen festzulegen, und können somit auch bestimmen, nur Frauen aufzunehmen, welche die Pille schlucken. Wer ins Heim eintreten will, hat die Wahl, diese Bedingung anzunehmen oder nicht. Wenn nicht, bleibt die Aufnahme verwehrt.