Ein toter Papagei, der teuer werden könnte
Ein Volierenbesitzer von der Goldküste steht wegen Tierquälerei vor Gericht. Weil er offenbar sehr wohlhabend ist, ist die geforderte Strafe ungewöhnlich hoch.

Mit einem ungewöhnlichen Fall hat sich die Einzelrichterin des Bezirksgerichts Meilen am Montagmorgen befassen müssen. Ein Liegenschaftenverwalter von der Goldküste soll wegen fahrlässiger Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 60'000 Franken (20 Tagessätze zu 3000 Franken) sowie zu einer zu bezahlenden Bussen von 4000 Franken verurteilt werden. Dies fordert der Staatsanwalt. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach dem Verschulden, die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen des Beschuldigten.