
Seine Urteile sorgten wiederholt für heftige Kritik: Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Foto: PD
Die Stimmbürger sind andauernd gefragt. Sie sollen über sinnvolle und nicht sinnvolle, verantwortungsvolle und nicht verantwortungsvolle Verfassungsinitiativen entscheiden. Derzeit sind zwei Volksbegehren geplant, welche die Menschenrechte tangieren. In ihrem Umfeld werden unwürdige Debatten zu wichtigen Themen geführt – würdige Debatten zu wichtigen Themen bleiben aus.
Eine problematische Nabelschau
Zwei Volksinitiativen rütteln an humanitären Grundwerten.