Eine «regelrechte Hinrichtung»
Ein 39-jähriger Albaner ist vom Bezirksgericht in Affoltern wegen Mordes verurteilt worden. Er muss lebenslänglich ins Gefängnis und wird verwahrt.

Im Januar 2009 entdeckte eine Frau beim Spazieren in einem Tobel bei Bonstetten einen Toten. Wie sich später herausstellte, war der Mann von einem ehemaligen Freund in den Kopf geschossen worden. Den Abzug gedrückt hatte der heute 39-jährige Albaner offenbar wegen 30'000 Euro Schulden aus Drogengeschäften.
Von einer «regelrechten Hinrichtung» sprach der heute Dienstag der Richter am Bezirksgericht in Affoltern bei der mündlichen Urteilseröffnung. Der Täter habe einen ihm lästig gewordenen Schuldner loswerden wollen. Dass der Beschuldigte zum Treffen auch seine Freundin mitnahm, stufte das Gericht als heimtückisch ein. Damit habe er seinem Opfer, das sich wegen der Schulden vor ihm fürchtete, eine falsche Sicherheit vorgegaukelt.
Dann habe er dem wehrlosen, ihm ausgelieferten und unter Drogeneinfluss stehenden Opfer aus unmittelbarer Nähe seitlich in den Kopf geschossen, sagte der Richter. Und dies aus nichtigem Grund. In einer Gesamtwürdigung kam das Gericht deshalb zum Schluss, dass für die Tat eine Freiheitsstrafe von mehr als 20 Jahren angemessen sei, was lebenslänglich bedeutet. Weil ein Gutachten festhält, dass das Risiko gross sei, dass der Mann auch in Zukunft Gewalt anwende, ordnete das Affoltemer Bezirksgericht zudem eine Verwahrung an.
Auch in Italien schon getötet
Der 39-Jährige, der in Italien wegen Beteiligung an einem anderen Tötungsdelikt bereits rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 22 Jahren verurteilt worden war, bestritt während des ganzen Verfahrens konsequent jegliche Schuld. Es gebe keinerlei Beweise, machte er geltend. In einer persönlichen Erklärung forderte er seine sofortige Freilassung. Er sei das Opfer von Lügen geworden, sagte der Mann, der ansonsten auf alle Fragen des Gerichts schwieg.
Nach der Urteilseröffnung ereiferte sich der Beschuldigte im Gang des Bezirksgerichts: «Das ist ein Riesenskandal», sagte er zum Staatsanwalt. Die Schweiz sei doch nicht Nordkorea. Das Affoltemer Bezirksgericht kam indes wie der Staatsanwalt zum Schluss, dass Täter und Tat erwiesen seien. Es glaubte insbesondere den Aussagen der ehemaligen Freundin des Beschuldigten, welche die Tat auf dem Rücksitz mitverfolgen musste.
Die Freundin wurde zur Belastungszeugin
Der vorsitzende Richter sagte in seiner fast drei Stunden dauernden Urteilsbegründung zwar, dass gewisse Aussagen der Zeugin geeignet wären, um Zweifel aufkommen zu lassen. So sei «verwunderlich», wie die Frau von der Mitte des Rücksitzes aus gesehen haben will, wie sich der Sterbende beim Sturz ins Tobel mehrfach überschlug. Dies berühre aber die Glaubhaftigkeit der Kernaussagen nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass der Mann die Verurteilung vor dem Zürcher Obergericht anfechten wird. Der 39-Jährige bleibt aber bis auf Weiteres in Haft. Wegen Fluchtgefahr verlängerte der Richter die Sicherheitshaft um ein halbes Jahr bis Mitte Oktober.
SDA/hub
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch