Eine Schülerin darf ihr Kopftuch weiter tragen
Ein muslimisches Mädchen darf in der St. Galler Gemeinde St. Margrethen trotz Kopftuchverbot mit dem Hijab zum Unterricht. Das hat das Bundesgericht gestern entschieden.

Die politische Aktualität rund um die islamistischen Attentate in Paris und die aktuelle Terrorwarnung für Genf vermochten die Bundesrichter der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung gestern während ihrer dreieinhalb Stunden dauernden Urteilsfindung gut auszublenden. Und doch war ihnen während der Urteilsfindung im landesweit bekannt gewordenen Kopftuchstreit anzumerken: Sie fällten einen ebenso juristischen wie politischen Entscheid. Sie hatten die delikate Aufgabe, die Schweiz punkto Religions- und Glaubensfreiheit zu positionieren.