Eine Sonderregelung für Polanski?
Ausgerechnet im Fall von Starregisseur Roman Polanski hat Bundesrätin Widmer-Schlumpf die geltende Praxis im Schweizer Auslieferungsrecht geändert.

Bisher seien Betroffene in vergleichbaren Fällen fast ausnahmslos ausgeliefert worden, sagen Experten des Auslieferungsrechts gegenüber der «NZZ am Sonntag». «Der Entscheid des Bundesamts für Justiz im Auslieferungsverfahren gegen Roman Polanski kommt einer Praxisänderung gleich», erklärt beispielsweise Peter Popp, Bundesstrafrichter und Honorarprofessor für internationale Rechtshilfe an der Universität Bern.
Der Entscheid von Bundesrätin Widmer-Schlumpf liege zwar innerhalb des möglichen rechtlichen Rahmens, schreibt die «NZZ am Sonntag» weiter. Es ist dennoch auffällig, dass die Justizministerin ausgerechnet bei Polanski die geltende Praxis geändert habe. Es stellt sich damit die Frage, ob damit faktisch eine Lex Polanski geschaffen worden sei. «Das Bundesamt betritt damit Neuland. Es wird sich weisen, wie es künftig in ähnlichen Fällen entscheidet.» Erst das werde, so Popp, der «Lackmus-Test» für den Polanski-Entscheid. Ähnlich äussern sich auch andere Experten.
Für Marc Forster, Professor für Strafrecht und internationale Rechtshilfe an der Universität St. Gallen ist klar: «Aus wissenschaftlicher Sicht erscheint der Entscheid für Polanski grosszügig und für Fachleute eher überraschend.»
Zu Besuch in Montreux
Eveline Widmer-Schlumpf und das Bundesamt für Justiz hatten am Montag bekannt gegeben, dass der 76-jährige Polanski aus seinem Hausarrest in Gstaad entlassen und nicht an die USA ausgeliefert werde. Gestern Samstag besuchte Polanski das Jazz-Festival in Montreux.
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