Eine Teilverstaatlichung der Medien
«Der Staat zieht mit seinem Nein zu Radio Energy nicht nur den Stecker heraus, sondern vernichtet rund 60 Arbeitsplätze und zig Millionen Franken erarbeitetes Kapital.»
Das Unglück nahm seinen Anfang, als die Schweizer Verleger Ende der Neunzigerjahre vor der SRG kapitulierten. Sie kamen bei der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) auf die verrückte Idee, ebenfalls am Honigtopf der Konzessionsabgaben lecken zu wollen. Sie klagten, die SRG sei mit einer Milliarde Franken Konzessionsgelder und einem grossen Frequenzangebot so stark privilegiert, dass private Anbieter im Wettbewerb keine Chance hätten.
Mit dieser Kritik hatten die Verleger, die ebenfalls ins elektronische Geschäft einsteigen wollten, recht. Aber statt zu kämpfen und die Wettbewerbsverhältnisse zu verbessern, entschied sich der Verlegerverband (Schweizer Presse) für die Kapitulation vor Staat und SRG. Die Verleger (mit Tamedia und Ringier) verlangten verschämt ebenfalls Gebühren, um ihre angeblich gefährdeten Regionalprogramme zu retten. Damit lösten sie einen staatlichen Regulierungsschub aus. Dutzende privater Regionalradios und TVs streiten sich nun um die verbleibenden Brosamen (Gebührensplitting), nämlich um vier Prozent der 1,1 Milliarden Franken Konzessionsgebühren. Der Rest bleibt bei der SRG.
Für den Pakt mit dem Staat zahlen die privaten Medienhäuser einen hohen Preis, denn die elektronischen Medien wurden mit dem neuen RTVG faktisch teilverstaatlicht. Da der Staat die Frequenzen bei Radio und TV verteilt, ist auch dort die SRG zuerst dran und mit über 70 Prozent der UKW-Radiofrequenzen üppig versorgt. Die privaten Radios werden in zweifacher Weise beschnitten. Sie dürfen nur regional senden, und ihnen bleibt mit weniger als 30 Prozent der Frequenzen nur ein kleiner Teil des Kuchens übrig.
Bei den regionalen TVs haben die Medienhäuser ihre Freiheit ebenfalls für wenig Geld verkauft, denn eine Aufschaltverpflichtung in den Kabelnetzen gibt es nur, wenn eine Konzession erteilt wird. Dies ist nun TeleZüri zum Verhängnis geworden. Zwar bedeutet eine verweigerte Konzession kein Aus, sondern eine Chance für mehr Freiheit im Programm und für eine Gebietserweiterung. Aber TeleZüri muss nun selber für seine Kabelnetzverbreitung sorgen. Zudem hat der Staat die Wettbewerbssituation für den Marktleader TeleZüri verschlechtert, indem er dem kleinen Konkurrenten (Tele Top) Geld und ein grosses Sendegebiet gibt.
Vernichtete Arbeitsplätze
Dramatischer präsentiert sich die Lage im Radiomarkt. Ohne UKW-Frequenz ist ein Regionalradio gegenwärtig nicht überlebensfähig. Damit zieht der Staat mit seinem Nein zu Radio Energy nicht nur den Stecker heraus, sondern vernichtet rund 60 Arbeitsplätze und zig Millionen Franken erarbeitetes Kapital. Ein Gesetz, das solche Absurditäten zulässt, sollte schleunigst geändert werden.
Doch damit nicht genug. Mit dem Gebührensplitting für regionale Radios und TVs hat die Medienbranche Geister gerufen, die sie so schnell nicht mehr los wird.
Künftig sorgt im elektronischen Bereich nicht der Markt, sondern der Staat für «Gerechtigkeit». Erfolg beim Publikum zählt beim Entscheid nicht mehr. Im Zweifelsfall werden kleine Anbieter berücksichtigt und die Grossen bestraft. In der offiziellen Begründung bestätigt das Departement Leuenberger, dass Radio Energy bei Gleichwertigkeit der Konzessionsgesuche sowieso unterlegen wäre, weil die Mehrheit der Aktien beim Medienkonzern Ringier liegen.
Ganz gefährlich in einer Demokratie wird es, wenn kantonale Regierungen bei Konzessionsgesuchen per Vernehmlassung weniger genehme Medien schwächen können und die Hofberichterstattung mit Staatsgeld und einer Konzession belohnen wollen. So hat die Zürcher Regierung mit dem Argument der Vielfalt gegen TeleZüri und für Tele Top Stellung bezogen. Hier hat der Gesetzgeber den Bock zum Gärtner gemacht, denn nicht der Staat muss die Medien kontrollieren, sondern die Medien den Staat.
Mit dem neuen Gesetz droht aber noch Schlimmeres. Denn jetzt kommt die Kontrolle der Programme durch den Staat über die Hintertür. Bisher wurden Programminhalte von konzessionierten Medien auf Antrag hin (Ombudsstelle, Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI) auf Konzessionsverletzungen überprüft. Nun hat der Staat die Möglichkeit, alle konzessionierten Programme flächendeckend zu kontrollieren. Davon will das Bakom Gebrauch machen, indem es konzessionierten Programmen eine «wissenschaftliche Observation» verordnet. Das ist nichts anderes als staatliche Programmkontrolle.
Bedenklich ist der Umstand, dass die zunehmende Schwächung der publizistischen Unabhängigkeit in den elektronischen Medien unsere Journalistinnen und Journalisten nicht zu interessieren scheint, obwohl die publizistische Unabhängigkeit nicht nur für die Ausübung des Berufs, sondern auch für das Funktionieren unserer Demokratie zentral ist.
Die Medienbranche sollte künftig alles daran setzen, sich von der staatlichen Umarmung zu befreien, in neue digitale Technologien investieren und auf Subventionen verzichten. Nur so kann die schleichende Verstaatlichung der Medien verhindert werden.
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