
Es gibt Straftäter, die unbelehrbar sind. Das gilt auch für Terroristen, die ihre Strafe abgesessen haben. Zu ihnen zählt etwa der ehemalige Kopf der Schaffhauser IS-Zelle oder der Winterthurer Syrien-Rückkehrer, der sich als Jugendlicher dem IS angeschlossen hat. Beide Männer haben ihren früheren Überzeugungen nicht abgeschworen, gegen den Winterthurer läuft sogar ein neues Strafverfahren wegen Verdachts auf Terrorunterstützung.
Kommentar zum Umgang mit Jihadisten – Einmal radikal heisst nicht immer radikal
Kriminelle, die ihre Strafe abgesessen haben, verdienen eine zweite Chance. Das scheint für ehemalige Terroristen aber nicht zu gelten.