Emirate verschenkten Schweizer Handgranaten
Jetzt ist es offiziell: Schweizer Handgranaten sind nach Syrien gelangt. Sie stammen aus einem Bestand, den die Vereinigten Arabischen Emirate an Jordanien verschenkt hatten.

Der Verdacht hat sich bestätigt: Schweizer Handgranaten sind nach Syrien gelangt. Dies haben Abklärungen ergeben, die eine Untersuchungskommission mit Vertretern der Schweiz und der Vereinigten Arabischen Emirate durchführten.
Mehrere Medien hatten Anfang Juli Bilder von Schweizer Handgranaten veröffentlicht, die sich in den Händen von syrischen Rebellen befanden. Der Bund erklärte, nach ersten Erkenntnissen stammten die Handgranaten aus einer Lieferung an die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE).
Wie das Volkswirtschaftsdepartement heute mitteilte, handelt es sich um Schweizer Handgranaten, die in den Jahren 2003 und 2004 an die VAE geliefert wurden. Die VAE hätten 2004 einen Teil davon an Jordanien verschenkt. Dies mit der Begründung, dieses Land im Kampf gegen den Terrorismus unterstützen zu wollen. Von dort aus seien die Handgranaten offenbar nach Syrien gelangt.
Schenkung nicht explizit untersagt
Der Rüstungskonzern Ruag hatte damals insgesamt 225'162 Handgranaten geliefert. Die VAE unterzeichneten dafür eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung. Schenkungen sind allerdings in Nichtwiederausfuhr-Erklärungen erst seit 2006 explizit untersagt.
Der Fall liege vor der Verschärfung der Erklärungen, schreibt das EVD. Der Bundesrat will nun Massnahmen treffen, um «wirkungsvoller als bisher» sicherzustellen, dass aus der Schweiz ausgeführtes Kriegsmaterial nicht weitergegeben wird.
Vor Ort überprüfen
Neue Gesuche für Exporte in die VAE müssen eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung enthalten, die der Schweiz das Recht einräumt, das Kriegsmaterial vor Ort zu überprüfen. Ausserdem will die Schweiz verlangen, dass die Erklärungen durch eine hohe Regierungsstelle unterzeichnet werden. In wichtigen Fällen soll die rechtliche Verbindlichkeit durch eine diplomatische Note untermauert werden.
Weiter will das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mit Unterstützung anderer Stellen in den nächsten Monaten früher erfolgte Kriegsmaterialausfuhren in verschiedene Länder überprüfen. Schliesslich sollen die Verschärfungen bei den Nichtwiederausfuhr-Erklärungen, die der Bundesrat 2006 beschlossen hatte, in einer Verordnung verankert werden.
Export wieder möglich
Den Export von Kriegsmaterial in die VAE stoppen will der Bundesrat nicht: Die hängigen Gesuche werden wieder bearbeitet. Der Bundesrat habe entschieden, dass das vorübergehend ausgesetzte Bewilligungsverfahren wieder aufgenommen werden könne, schreibt das EVD.
Nach den Medienberichten über die Handgranaten in Syrien hatte das Seco einen Exportstopp von Kriegsmaterial in die VAE verfügt. Davon betroffen waren rund 20 bereits erteilte Bewilligungen. Mitte Juli hob das Seco die Blockierung der bereits erteilten Bewilligungen auf. Hängige Gesuche blieben hingegen blockiert. Die Vereinigten Arabischen Emirate waren 2011 der grösste Abnehmer von Schweizer Rüstungsgütern.
GPK verlangte Auskunft
Über die Einzelheiten der Abklärungen zu den in Syrien aufgetauchten Handgranaten will der Bundesrat demnächst die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK) informieren, wie das EVD schreibt. Die GPK hatte einen Bericht bis Mitte Oktober verlangt. Sie will vom Bundesrat wissen, in wie vielen Fällen seit 2007 Nichtwiederausfuhr-Erklärungen verletzt worden sind, welche Massnahmen der Bundesrat gegebenenfalls getroffen und welche Sanktionen er ausgesprochen hat.
Sobald die Antworten des Bundesrats vorliegen, will die GPK entscheiden, ob sie weitere Schritte einleitet. Die Kommission erinnerte daran, dass sie die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial schweizerischer Herkunft bereits einmal untersucht habe. Damals ging es um die Wiederausfuhr von Panzerhaubitzen nach Marokko durch die VAE. Der GPK-Bericht dazu wurde 2006 veröffentlicht.
SDA/bh
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