Ab morgen diskutiert die nationalrätliche Kommission, ob die Unternehmenssteuer- und die Altersvorsorgereform zu einem Paket verknüpft werden sollen. Zu diesen Reformvorhaben liefern sich Rechts, Mitte und Links seit Jahren Showkämpfe mit wenig Problembezug und verqueren Kompromissen. Rechts brüstet sich eines grossen Sieges beim Volks-Nein zur Altersvorsorgereform vor bald zwei Jahren, und Links brüstet sich eines grossen Sieges beim Volks-Nein zur Unternehmenssteuerreform III. Beides ist Unsinn. Das waren keine Siege von Rechts, Links oder Mitte, sondern Niederlagen des ganzen Parlaments. Beide Vorlagen waren schlicht und einfach schlecht, und das Volk hat es gemerkt.
Traurig ist, dass viele Politiker daraus nichts gelernt haben. Wenn zwei grosse Kompromissvorlagen scheitern, ist es unklug, daraus einen Überkompromiss zu machen. Vielmehr müssten die Probleme ernsthaft angegangen werden.
Hinsichtlich Altersvorsorge kann ich mich nur wiederholen: Das Problem ist nicht die Alterung, sondern das starre Rentenalter. Deshalb muss endlich das Rentenalter mit zwei Massnahmen klug flexibilisiert werden: Wer frühzeitig entscheidet, freiwillig länger zu arbeiten und die Rente aufzuschieben, sollte nicht wie im heutigen Modell erst viele Jahre später eine höhere Rente, sondern sofort einen Rabatt auf die Beitragssätze erhalten. Zudem müssen die Einkommenssteuern auf Arbeitseinkommen im Rentenalter gesenkt werden. Beides würde ganz ohne Zwang viel Altersarbeit und so höhere Steuereinnahmen bringen, mit denen die Renten gesichert werden könnten.
Der Grund dafür ist, dass manche zu viel abliefern müssen.»
Bei der Unternehmenssteuer ist das Hauptproblem, dass die vom Parlament anvisierte allgemeine Senkung der Unternehmenssteuern als Ersatz für die in Zukunft verbotenen bisherigen Sondersteuern für viele Kantone untragbar ist. Der Grund dafür ist vor allem, dass manche Kantone zu viel in den Finanzausgleich abliefern müssen. Wichtig: Das sind nicht die reichen Geber-, sondern die armen Nehmerkantone. Der Ausgleich hebt sie finanziell fast auf das Niveau eines durchschnittlich reichen Kantons mit durchschnittlichen Steuersätzen. Wenn nun ein armer Kanton mit unterdurchschnittlichen Steuersätzen dank guter Politik zusätzliche Steuerzahler anzieht, werden ihm die Ausgleichszahlungen um mehr gekürzt, als er selbst zusätzlich einnimmt. Sprich, er hat eine negative Marge auf seinen Steuereinnahmen.
Eine Unternehmenssteuerreform ohne ernsthafte Anpassung des Finanzausgleichs macht deshalb wenig Sinn. So etwa sollte Nehmerkantonen, die ihre Lage verbessern, die Ausgleichszahlung nicht so schnell wie heute gekürzt werden, sondern erst mit einer Verzögerung von 6 bis 8 Jahren, oder sogar ein Bonus bezahlt werden. Das gäbe ihren Regierungen und Bürgern Anreize, für eine bessere Standortpolitik einzustehen.
Was aber tun, wenn das Parlament doch für die Paketlösung optiert? Dann muss das Volk ran. Zuerst ein Referendum gegen das Verliererpaket – und dann drei Volksinitiativen: eine für bessere Unternehmenssteuern, eine für bessere Altersvorsorge und eine für bessere Parlamentarier.
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Entschärft die Paketbombe!
Warum es unklug ist, aus der Unternehmenssteuer- und der Altersvorsorgereform einen Überkompromiss zu machen.