«Entscheidend ist nicht, wie viel man wegschneidet – sondern dass»
Der Ständerat entscheidet über eine Strafnorm gegen die Genitalverstümmelung von Frauen. Das sei wichtig, sagt Expertin Monika Hürlimann, führe aber zu einer Stigmatisierung der Betroffenen.

Bereits jetzt wird die Beschneidung in der Schweiz als Körperverletzung geahndet. Was soll die zusätzliche Strafnorm?
Es geht um das politische Zeichen, das man setzt. Der Gesetzesartikel ist auch deshalb angebracht, weil heute je nach Form der Beschneidung zwischen einfacher und schwerer Körperverletzung unterschieden wird. Das macht keinen Sinn. Entscheidend ist nicht, wie viel man bei einem Mädchen wegschneidet – sondern dass. Trotz vergleichsweise geringer physiologischer Verletzungen kann der Eingriff riesige psychologische Schäden anrichten. Zudem ermöglicht die neue Strafnorm, eine im Ausland begangene Verstümmelung in der Schweiz auch dann zu bestrafen, wenn sie am Tatort nicht verboten ist – wie beispielsweise in Eritrea. Das ging bisher nicht.