«Er behandelte mich wie einen Hund»
In der Schweiz lebende Kurden wurden zuletzt immer wieder an der Einreise in die Türkei gehindert – und dabei hart angefasst.

Die Türkei macht den in der Schweiz lebenden Kurden das Leben schwer. Erst vergangene Woche konnte ein im April verhafteter türkisch-schweizerischer Doppelbürger dank Hilfe des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in die Schweiz zurückkehren. Ebenfalls dank dem EDA hat ein weiterer Kurde Ende August ein griechisches Auffanglager Richtung Schweiz verlassen können – er musste nach der Beschlagnahmung seines Passes mithilfe von Schleppern aus der Türkei nach Griechenland fliehen.
Nach den aufsehenerregenden Verhaftungen von türkischstämmigen Kurden geraten nun offenbar auch in der Schweiz lebende irakische Kurden verstärkt ins Visier der türkischen Behörden. Als Auslöser gilt das Referendum in der autonomen Region Kurdistan vom 25. September, als eine grosse Mehrheit der Bevölkerung für die Unabhängigkeit vom Irak gestimmt hatte.
«sehr aggressiv und unhöflich» verhört
Die restriktivere Einreisepolitik hat auch der 31-jährige Shivan Jamil aus dem Kanton Bern zu spüren bekommen. Er lebt seit rund 10 Jahren in der Schweiz und hat die Aufenthaltsbewilligung B. Jamil betont, dass er sich weder im Internet kritisch über die Türkei geäussert noch gegen die Türkei demonstriert habe.
Mitte Oktober flog er ferienhalber von Basel nach Izmir, um nach einem kurzen Zwischenstopp in die südanatolische Stadt Diyarbakir weiterzufliegen. Trotz gültigem türkischem Visum wurde er aber von Zivilpolizisten am Flughafen von Izmir «sehr aggressiv und unhöflich» verhört, wie er sagt. Ein Zivilpolizist verlangte, dass er sein Handy entsperrt. «Ich war sehr eingeschüchtert und fügte mich. Der Beamte, der mich wie einen Hund behandelte, durchsuchte mein Telefon.» Jamil musste bei jedem seiner Fotos genau sagen, wer darauf zu sehen war und wo das Bild entstanden war.
Ein Beamter habe gesagt: «Schweig sofort, sonst entlade ich das ganze Magazin meines Revolvers in deinen Kopf!»
Auf einem Foto war eine Landkarte Nordiraks und darauf ein Gebiet mit der Bezeichnung «Kurdistan» zu sehen. Ein anderes Bild zeigte Jamil mit der irakisch-kurdischen Flagge, und auf einem dritten Bild befand er sich in einem kurdischen Lokal. Jedes Foto löste laut Jamil bei den Beamten eine «heftige Schimpftirade» aus.
Nach dem Verhör wurde er in eine Zelle geführt. Bevor er am nächsten Tag in ein Flugzeug gesetzt wurde, erkundigte er sich nochmals, warum sie ihn so behandelten. Darauf habe ein Beamter auf Kurdisch geantwortet: «Schweig sofort, sonst entlade ich das ganze Magazin meines Revolvers in deinen Kopf!» Zum Abschied erhielt Jamil ein Dokument mit der Begründung für seine Ausweisung: «Diese Person darf nicht in die Türkei einreisen, weil sie ein Problem für die öffentliche Sicherheit darstellt.»
Kein konsularischer Schutz
Am Flughafen Zürich erwarteten ihn bereits Schweizer Polizeibeamte, Jamil konnte ohne Beanstandung einreisen. Ein Schweizer Freund machte das EDA auf den Vorfall aufmerksam. Man habe es «mit grossem Interesse zu Kenntnis genommen», heisst es im Antwortschreiben des EDA, und «in den vergangenen Monaten wiederholt gegenüber den türkischen Behörden Besorgnis ausgedrückt über die jüngsten Entwicklungen in der Türkei» – dies sowohl in Foren wie dem UNO-Menschenrechtsrat, der OSZE und im Europarat als auch in bilateralen Treffen auf höchster Stufe.
Auf Anfrage des TA teilte das EDA mit, dass man Jamil keinen konsularischen Schutz gewähren konnte, weil er nicht Schweizer Bürger sei. Laut Auskunft der türkischen Botschaft in Bern würden ihr über den Vorfall keine Informationen vorliegen. Gleichzeitig betonte die diplomatische Vertretung jedoch, dass nach internationalem Recht ausschliesslich die Türkei für die Ein- und Ausreise in respektive aus ihrem Land zuständig sei.
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