Erb-Prozess vor Zürcher Obergericht im Frühling 2013
Der Berufungsprozess vor Zürcher Obergericht gegen Rolf Erb, den letzten Konzernchef der Erb-Gruppe, findet im nächsten Frühling statt.
Der genaue Termin werde Anfang 2013 bekanntgegeben, sagte Obergericht-Sprecherin Andrea Schmidheiny am Dienstag auf Anfrage. Der heute 61-jährige Rolf Erb wurde im März dieses Jahres vom Bezirksgericht Winterthur wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Gläubigerschädigung schuldig gesprochen und zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er mit gefälschten Jahresabschlüssen Bankkredite erschwindelt hatte, um mit dem Geld fragwürdige Ausland-Investitionen zu finanzieren. Ende 2003 war das Familienimperium, dessen Kerngeschäft der Autohandel war, unter der Last von Milliardenschulden zusammengebrochen. Einer der Verteidiger von Erb hatte bereits nach der Urteilseröffnung vom 22. März 2012 bekanntgegeben, sein Mandant werde das Urteil ans Obergericht weiterziehen. Die Verteidigung hatte im zwei Wochen dauernden Prozess einen Freispruch verlangt. Am Dienstag bestätigte nun Staatsanwältin Susanne Leu eine Meldung von Tages-Anzeiger.ch/newsnet, wonach auch die Anklagebehörde Berufung eingelegt hat. Dabei geht es ums Strafmass. Das Bezirksgericht Winterthur hatte Erb in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Während die Staatsanwaltschaft eine Strafe von zehn Jahren forderte, sprach das Bezirksgericht eine solche von acht Jahren aus. Welche Anträge die Staatsanwaltschaft im Prozess vor Obergericht stellen wird, sagte Leu noch nicht.
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