Erfolg für Hauseigentümer im Fluglärmstreit
Hausbesitzer in Kloten können sich freuen: Sie erhalten höhere Entschädigungen, als der Flughafen zahlen wollte. Das Bundesgericht hat für sie aber auch eine schlechte Nachricht.
Der Flughafen Zürich muss Entschädigungen für die gesamte Fläche eines direkt überflogenen Grundstücks zahlen. Diesen Grundsatzentscheid hat das Bundesgericht heute Donnerstag gefällt. Es hat acht Pilotfälle aus Kloten behandelt, also aus der Ostanflugschneise des Flughafens. Die Grundstückbesitzer hatten nach der Einführung des forcierten Ostanflugs im Jahr 2001 geltend gemacht, dass ihr Grundstück an Wert verloren hat.
















