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Erfolg für Hauseigentümer im Fluglärmstreit

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Die acht Fälle werden als Pilotfälle betrachtet. Allerdings wird nun die Vorinstanz, das Bundesverwaltungsgericht, endgültig entscheiden müssen. (Bild: Swiss-Flieger hinter der reformierten Kirche in Kloten).
...Entschädigungen wegen Minderwerts durch Überflug und Fluglärm. Fünf dürfen sich freuen, weil sie bedeutend mehr erhalten, als ihnen die Schätzungskommission oder der Flughafen zahlen wollten.
Die acht Fälle werden als Pilotfälle betrachtet. Allerdings wird nun die Vorinstanz, das Bundesverwaltungsgericht, endgültig entscheiden müssen. (Bild: Swiss-Flieger hinter der reformierten Kirche in Kloten).

Der Flughafen Zürich muss Entschädigungen für die gesamte Fläche eines direkt überflogenen Grundstücks zahlen. Diesen Grundsatzentscheid hat das Bundesgericht heute Donnerstag gefällt. Es hat acht Pilotfälle aus Kloten behandelt, also aus der Ostanflugschneise des Flughafens. Die Grundstückbesitzer hatten nach der Einführung des forcierten Ostanflugs im Jahr 2001 geltend gemacht, dass ihr Grundstück an Wert verloren hat.

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