Geldblog: Leserfrage zur PlafonierungErhalten wir dank eines AHV-Aufschubs mehr als die Maximalrente?
Geldexperte Martin Spieler sagt, ob Ehepaare ihre plafonierte Maximalrente durch einen Rentenaufschub optimieren können.

Nach meiner Pension erhalten meine Frau und ich die Maximalrente. Ich gehe davon aus, dass bei meiner Frau auf ihrem Teil der Zuschlag für den Aufschub dazukommt und wir mehr als den Maximalbetrag bekommen. Ist dem so? Leserfrage von C.W.
Ja. Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaares darf höchstens 150 Prozent der Maximalrente betragen. Falls dieser Maximalbetrag überschritten wird, müssen die Einzelrenten gekürzt werden. Die Maximalrente für eine Einzelperson beträgt 2390 Franken pro Monat, für Ehepaare 3585 Franken.
Dass der Maximalbetrag überschritten wird, kommt nur selten vor.
Wie ich Ihren Zeilen entnehme, hat Ihre Frau Ihre Rente um 5 Jahre aufgeschoben. Daher hat sie laut AHV Anspruch auf einen Rentenzuschlag, und zwar lebenslang: «Der Zuschlag wird aufgrund der Summe der tatsächlich aufgeschobenen monatlichen, bei verheirateten Personen gegebenenfalls plafonierten Rentenbeträge festgesetzt. Der so ermittelte Zuschlag wird zum Rentengrundbetrag zum Zeitpunkt des Abrufs der Altersrente dazugezählt.» Daher kann es vorkommen, dass mehr als die 150 Prozent einer Einzelrente bezahlt werden.
Dass der Maximalbetrag überschritten wird, kommt aber nur selten vor. In einer Statistik des Bundesamtes für Sozialversicherungen heisst es: «Von den 405'600 Ehepaaren in der Schweiz, die beide eine Altersrente beziehen, erhalten 58 Prozent die Maximalrente und 2 Prozent weitere sogar einen Betrag oberhalb der Maximalrente durch einen Aufschub der Rente.»
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