Erneuter Rekurs gegen geplante Neubauten auf dem Dörfliareal
Oberrieden hat den Hausteil Dörflistrasse 22 c unter Schutz gestellt. Nun rekurriert der Heimatschutz, die Umgebung des Hauses sei zu wenig «geschützt».

Wie viel umgebenden Freiraum, sprich Grünfläche, braucht eine historische Häusergruppe? Darüber hat nun das Baurekursgericht zu entscheiden, denn der Heimatschutz hat gegen die Unterschutzstellung des Hauses Dörflistrasse 22 c rekurriert. Dass der 300-jährige Hausteil ins kommunale Inventar aufgenommen und geschützt wird, dagegen hat der Heimatschutz nichts. Hingegen stösst er sich daran, dass der dazugehörende wichtige Frei- und Grünraum nicht genügend in die Unterschutzstellung miteinbezogen wurde.
Der Präsident des Zürcher Heimatschutzes, Ulrich Ruoff, begründet den Rekurs vor allem damit, dass der Gemeinderat nicht einmal den Empfehlungen des von ihm selbst beigezogenen Gutachters gefolgt sei. Dieser Gutachter habe sich beispielsweise mit aller Deutlichkeit gegen eine geplante Tiefgarage ausgesprochen, welche die zur schützenswerten Gebäudegruppe passende Umgebung zerstören würde.
Höchstens ein kleiner Neubau
Der Heimatschutz hält bestenfalls einen kleineren Neubau für möglich, da die schützenswerte Gebäudegruppe und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden dürfen. Zwei Mehrfamilienhäuser würden zusammen mit den Zufahrten und weiteren notwendigen Veränderungen des Aussenraums viel zu viel von der natürlichen Bachmulde mit den Gärten in Anspruch nehmen, heisst es vonseiten des Heimatschutzes.
Neben dem Heimatschutzrekurs ist noch ein zweiter Rekurs aus der Nachbarschaft eingegangen.
Nicht gerade glücklich über den Rekurs ist die Gemeinde Oberrieden. «Wenn das überhandnimmt, wird bauen in der Kernzone praktisch verunmöglicht», sagt Bauvorstand Hans Peter Kunz (parteilos). «Wir hoffen, dass sich die Parteien doch noch gütlich einigen können.»
Entscheid nach Gutachten
Ursprünglich waren neben den historischen Riegelbauten sechs Reihenhäuser geplant gewesen. 2009 hatte der Heimatschutz erstmals gegen das Projekt rekurriert. Die Überbauung verstosse gegen Kernzonenvorschriften, monierte der Heimatschutz. Dieser Rekurs wurde danach sistiert, weil die Kontrahenten das Gespräch suchten.
Gleichzeitig hatte die Gemeinde ein Gutachten in Auftrag gegeben, die Schutzwürdigkeit der Liegenschaft Dörflistrasse 22 c prüfen zu lassen. Die Gemeinde wollte auch von Fachleuten abklären lassen, welche Überbauungsmöglichkeiten auf dem Areal der geplanten Reihenhäuser möglich wären. Gestützt auf das Gutachten, entschied der Gemeinderat, dem Gesuch um Entlassungaus dem kommunalen Inventar nicht stattzugeben.
Der Heimatschutz fordert mehr Schutz für die Umgebung des Hausteils Dörflistrasse 22 c in Oberrieden.Foto: Sabine Rock
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