Ersatzlösung für den Erasmus-Stopp
Der Bundesrat setzt Millionen ein, damit der Studentenaustausch mit dem Ausland trotzdem stattfinden kann.

Schweizer Studierende können trotz Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative im europäischen Ausland studieren. Der Bundesrat hat die vorübergehende Ersatzlösung für das EU-Bildungsprogramm Erasmus verabschiedet.
Faktisch gilt damit das Regime wie vor 2011: Personen und Projekte werden nicht via EU, sondern direkt von der Schweiz unterstützt. Die Finanzierung wird mit jenen Mitteln sichergestellt, die für die Programmbeiträge an die EU vorgesehen waren. Für das Jahr 2014 sind das 22,7 Millionen Franken, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt.
Insgesamt weniger Geld
Damit sollen auch jene Kosten gedeckt werden, die im Rahmen des Austauschprogramms für ausländische Studierende in der Schweiz anfallen. Diese Stipendien waren bisher aus dem EU-Fördertopf bezahlt worden. Weil dadurch zusätzliche Kosten auf die Schweiz zukommen, steht insgesamt weniger Geld zur Verfügung.
Mit der Übergangslösung setzt der Bundesrat jedoch einen klaren Schwerpunkt bei der Mobilität: Dafür sollen fast 90 Prozent der Mittel zur Verfügung stehen. Einschränkungen gibt es dagegen bei der Projektfinanzierung.
Der Bundesrat will sich daher auf «exzellente Projekte», beschränken, wie es in der Mitteilung heisst. Die Erasmus-Projekte waren in die Kritik geraten, als bekannt wurde, dass an diese kaum Mindestanforderungen gestellt wurden. Welche Projekte in Zukunft gefördert werden, ist noch nicht bekannt.
Assoziierung als Ziel
Die Übergangslösung hatte das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Auftrag des Bundesrats erarbeitet. Dieser hofft, mit einer lückenlosen Weiterführung des Mobilitätsprogramms nicht zuletzt die vollständige Assoziierung an Erasmus zu erleichtern. Wie beim Förderprogramm Horizon 2020 bleibt dies das erklärte Ziel des Bundesrats.
Vorerst steht aber noch das Kroatien-Dossier im Weg. Die EU hatte die Verhandlungen über Erasmus sistiert, nachdem die Schweiz in der Folge der Abstimmung vom 9. Februar erklärt hatte, das Protokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit nicht unterzeichnen zu können. Eine Teilnahme als Drittland bleibt für die Schweiz aber möglich.
Über die Kroatien-Frage wird derzeit in Brüssel verhandelt. Zunächst hatte sich eine Lösung abgezeichnet, die auf einer Anwendung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ohne Unterzeichnung des Protokolls beruht. Gestern Dienstag war dann bekannt geworden, dass eine Einigung vorerst nicht zu Stande gekommen ist.
Forschung und Kultur betroffen
Davon sind auch weitere Bereiche der Zusammenarbeit mit der EU betroffen, darunter die Assoziierung ans EU-Förderprogramm Horizon 2020. Das SBFI erarbeitet auch dafür eine Übergangslösung. Es zeichnet sich jedoch ab, dass für die Forschung ebenfalls weniger Mittel zur Verfügung stehen, da in den letzten Jahren mehr Geld aus dem EU-Fördertopf an Forschende in der Schweiz geflossen ist, als die Schweiz eingezahlt hatte.
Bereits im März hat der Bundesrat einer Übergangslösung für die Filmförderung zugestimmt. Damit sollen die wegfallenden 5 Millionen Franken aus dem MEDIA-Abkommen kompensiert werden, um laufende Projekte fortführen zu können und den allfälligen Wiedereinstieg der Schweiz zu sichern. Ein Verhandlungsmandat hatte der Bundesrat schon letzten September verabschiedet.
Das Verhandlungsmandat über die Teilnahme am EU-Programm Kultur 2014-2020 genehmigte der Bundesrat am Mittwoch. Über das Programm mit einem Budget von 453 Millionen Euro für die gesamte Periode werden die grenzüberschreitende Mobilität von Kulturschaffenden oder die Verbreitung künstlerischer Werke gefördert. Die Verhandlungen sollen aufgenommen werden, sobald die Dossiers von der EU deblockiert werden, wie der Bundesrat schreibt.
SDA/cpm
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