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Erste Klage basierend auf polnischem Holocaust-Gesetz

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Die Todeslager der Nazis im besetzten Polen – wie hier das ehemalige Konzentrationslager Auschwitz – sollen nicht mehr fälschlicherweise als «polnische Lager» bezeichnet werden dürfen.
Das umstrittene Holocaust-Gesetz Polens sieht bis zu drei Jahre Gefängnis vor, wenn der «polnischen Nation oder dem polnischen Staat» eine Mitschuld an den Nazi-Verbrechen gegeben wird. Im Bild: das ehemalige Konzentrationslager Auschwitz.
Das Oberhaus des Parlaments stimmte am 1. Februar 2018 mit 57 Ja- und 23 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen für den Gesetzentwurf. Am 1. März wurde das Gesetz von Präsident Andrej Duda unterzeichnet und tritt damit in Kraft.

Vorwurf der Manipulation

Gesetz ist umstritten

SDA