Erstochener Knabe in Basel: Täterin soll verwahrt werden
Die Frau, die einen 7-Jährigen erstach, ist als schuldunfähig taxiert worden. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Verwahrung.

Am 21. März wurde der siebenjährige Ilias auf dem Nachhauseweg von der Schule von einer 75-Jährigen erstochen. Die Tat in Basel führte zu einem grossen Entsetzen in der Bevölkerung, da der Junge getötet wurde, ohne dass die Täterin ihn gekannt hatte.
Trotz Notarzt und Sanität, die den Knaben über längere Zeit zu reanimieren versuchten, konnte sein Leben nicht gerettet werden. In der Notfallstation des Universität-Kinderspitals erlag er kurze Zeit später trotz einer Notoperation seinen Verletzungen. Es kam zu einer grossen Anteilnahme und Trauerkundgebung am Tatort.
Die mutmassliche Täterin, eine 75-jährige Schweizerin, stellte sich kurz nach der Tat selber und wurde festgenommen. Sie befindet sich in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt teilte am Freitag mit, dass das Vorverfahren wegen Mordes abgeschlossen sei.
Der Fall werde nun an das Strafgericht überwiesen. Gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten liege eine Schuldunfähigkeit vor. Die Staatsanwaltschaft wird deshalb vor Gericht eine Verwahrung beantragen. Wann die Verhandlung stattfindet, ist noch nicht bekannt.
SDA/red
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