Erwürgt, gefesselt und verbrannt
In Zug waren 2009 die Leichen zweier Frauen in einer ausgebrannten Wohnung gefunden worden: Für das Strafgericht beging ein 47-jähriger Mann einen Doppelmord. Das Strafmass folgt später.

Als mehrfachen Mord qualifiziert hat das Zuger Strafgericht die beiden Tötungsdelikte vom 17. Februar 2009 in einer Zuger Attikawohnung. Für das Gericht ist klar: Die objektiven und subjektiven Tatbestände des mehrfachen Mordes, des Raubes und der Brandstiftung sind erfüllt. Dies sagte die vorsitzende Richterin Carole Ziegler heute Donnerstag. Der Beschuldigte habe aus Habgier und damit aus einem besonders verwerflichen Beweggrund gehandelt. Damit sei die Qualifikation als Mord und nicht «nur» als vorsätzliche Tötung gegeben.
Die Verteidigung hatte für das eine Totschlag geltend gemacht und im zweiten Fall einen Freispruch verlangt. Das Strafmass wird erst später bestimmt.
Schilderung später geändert
Das Gericht erachtete die Aussagen, die der 47-Jährige in den Monaten von seiner Festnahme im April 2009 bis zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen Ende November 2009 gemacht hatte, als glaubhaft. Erst später habe er andere Versionen aufgetischt.
Der Beschuldigte schilderte damals wiederholt und ohne Widersprüche, wie er an jenem Februarmorgen an der Wohnungstür der wohlhabenden 54-Jährigen geklingelt habe. Da sie ihn als Handwerker kannte, liess sie ihn ein.
Sie sollten gleich aussehen
In einem Zimmer gab er vor, an einem Fenster zu hantieren. Plötzlich habe die Frau «eigenartig zu atmen begonnen». Er habe sich um sie gekümmert. Die dazukommende Haushaltshilfe sei erschrocken und habe geschrien. Da fesselte er die 36-Jährige und erwürgte sie mit einem um den Hals gezurrten Wäschestück: «Ich wollte Ruhe haben.»
Anschliessend erwürgte er auch die Wohnungsinhaberin und fesselte sie auf die gleiche Weise wie die jüngere Frau, denn «ich wollte, dass sie gleich aussah wie die Haushaltshilfe. Das war mir wichtig», gab er damals zu Protokoll. Nachdem er Schmuck, Wertgegenstände, Kreditkarten und Bargeld eingesteckt hatte, legte er – um Spuren zu verwischen – einen Brand und ging. Mehr als zwei Monate später wurde er verhaftet und sitzt seither in Haft.
Demonstrierte Langeweile
Während der Ausführungen der Gerichtsvorsitzenden demonstrierte der in Deutschland aufgewachsene Schweizer Langeweile. Er musterte gelegentlich die Lampen im Gerichtssaal, lächelte hin und wieder selbstgefällig oder schüttelte verächtlich den Kopf. Seine innere Anspannung wurde einzig in der Heftigkeit sichtbar, mit der er auf einem Kaugummi herumkaute.
Da ein von der Verteidigung angefordertes zusätzliches psychiatrisches Gutachten noch immer aussteht, ging es am Donnerstag erst um die Taten als solche. Zu Schuldfrage und Strafmass äussert sich das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt.
SDA/rub
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch