
Es ist nicht so lange her, da prahlte ein Kollege damit, wie er seinem 11-Jährigen den Hintern versohlt habe. Das habe den Bengel wieder auf den Boden und an die Hausaufgaben gebracht. Körperlich verletzt worden sei er dabei natürlich nicht. Ein anderer Vater, der am Dienstag in Zürich vor Gericht stand, tat dasselbe regelmässig und auf alle Wangen und Hintern seiner drei Kinder. Verurteilt wurde er nur im Fall seines jüngsten Sohnes, den er derart geschlagen hatte, dass das Kind noch tagelang über Schmerzen beim Sitzen klagte. Selbst dafür bekam der gewalttätige Mann nur eine Geldstrafe aufgebrummt. Für die in den Augen des Richters offenbar harmlosen, weil nicht Blut oder Schmerz hervorrufenden Tätlichkeiten an den anderen beiden Sprösslingen wurde er nicht bestraft.
Das wirkt verstörend: Eine Ohrfeige oder Schläge auf den Hintern eines Erwachsenen können strafrechtlich verfolgt werden. Bei Gewalt an Kindern hingegen schreiten Behörden, wenn überhaupt, erst ein, wenn nachhaltige Körperverletzungen angezeigt werden. Denn: Gesetzlich ist es in der Schweiz, im Gegensatz zu den Nachbarländern, immer noch nicht verboten, Kinder mit Prügel zu züchtigen. Die allermeisten europäischen Länder haben das «Recht auf gewaltfreie Erziehung» in ihrer Verfassung verankert. Die Schweiz nicht. In hiesigen Parlamenten sind zwar immer wieder Vorstösse und Petitionen zur Einführung eines Züchtigungsverbotes unterwegs. Sie scheitern aber regelmässig an Gegenmehrheiten; sei es, weil Gewalt gegenüber Kindern als pädagogisch sinnvoll erachtet wird oder weil man nicht will, dass der Staat sich in Familienangelegenheiten einmischt.
40 Prozent erinnerten sich an Ohrfeigen
Für eine Gesellschaft, die täglich über Gewalt unter Erwachsenen oder an Andersdenkenden diskutiert und diese auch ahndet, ist das Festhalten an der Papi- oder Mamiohrfeige bedenklich. Für das hierzulande fehlende Züchtigungsverbot gibt es keinen plausiblen Grund.
Gemäss einer Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) haben 63 Prozent aller Schweizer Jugendlichen elterliche Gewalt in der Erziehung erlebt, viel mehr als ihre Altersgenossen in Österreich oder Deutschland (rund 40 Prozent). Bei 1200 im Kanton Zürich befragten Jugendlichen erinnerten sich über 40 Prozent an Ohrfeigen, Schubsen und Stossen seitens der Eltern. 22 Prozent gaben an, dass sie auch schwere Gewalt wie Fausthiebe oder Schläge mit Gegenständen über sich ergehen lassen mussten. Zwar schlagen Väter und Mütter mit Migrationshintergrund kräftiger und verletzender zu als in der Schweiz geborene Eltern. Letztere verteilen zur Züchtigung gemäss Studie der ZHAW aber viel häufiger Ohrfeigen als ihre Elterngenossen ausländischer Herkunft.
Laut der Stiftung Kinderschutz Schweiz gilt als wissenschaftlich belegt, dass Ohrfeigen und Schläge das kindliche Vertrauen in die Eltern untergraben und sich in vielfältiger Weise negativ auf die emotionale und soziale Entwicklung des Kindes auswirken. In der Erziehungswissenschaft gelten elterliche Prügel als Zeichen väterlicher Schwäche oder mütterlicher Überforderung. Als Erziehungsmethode taugt körperliche Züchtigung also nicht. Sie führt womöglich sogar zum Gegenteil des Erwünschten. Wer immer noch seine Hände einsetzt, um zu erziehen, sollte deshalb selber erst noch richtig erzogen werden: Ein Züchtigungsverbot ist überfällig.
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Es braucht ein Züchtigungsverbot
63 Prozent der Schweizer Kinder werden von ihren Eltern geschlagen. Im Ausland ist die Zahl viel tiefer.