«Es gehört zu unserer Realität, in einer Grauzone zu operieren»
Die Methoden, mit denen Privatermittler ehemalige Ärzte des Herzzentrums Bodensee ausspionierten, haben ein juristisches Nachspiel. Unter Detektiven gehört die sogenannte Legendenbildung zum Alltag.

Die Visitenkarte war gefälscht, die Zusicherung auf Vertraulichkeit eine Lüge. Die Methoden, mit denen der Privatdetektiv Andreas Fleischmann bei Dr. S. Informationen beschaffte, sind mindestens unlauter, ob sie auch illegal waren, wird wohl ein Gericht beurteilen müssen. Die Anwälte der ausspionierten Ärzte haben bei der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen Strafanzeige eingereicht. Nach Ansicht der deutschen Anwälte verletzten Fleischmann, sein Schweizer Kollege Peter C. Stelzer sowie die Auftraggeberin der beiden, die Klinikleitung, «die Vertraulichkeit des Wortes». Nach deutschem Recht ist es verboten, «unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort» aufzunehmen, diese Aufnahmen Dritten zugänglich zu machen und öffentlich mitzuteilen.