«Es tut mir leid»: Auch Neukom lässt Sprayer Naegeli abblitzen
Der neue Zürcher Baudirektor Martin Neukom schwenkt in Sachen Grossmünster-Totentanz nicht um. Harald Naegeli will sein Werk trotzdem fortsetzen. Unter einer Bedingung.

Eines ist klar: Es geht nicht um Kunst, sondern ums Prinzip. Vom Spitalbett aus versandte der gesundheitlich stark angeschlagene Künstler gestern Abend kurz vor Mitternacht eine Mail an den neuen Baudirektor Martin Neukom, in dem er ihm für dessen «wohlwollende Antwort» dankt.
Weiter heisst es: «Nun bieten Sie freundlicher Weise Hand an zu einer Fortsetzung meines Totentanzes, aber nur im ursprünglich vorgesehenen Rahmen. Das ist kein Problem!» Kein Problem? Also bleibt der Totentanz im Grossmünster kein Torso? Tanzt der Tod endlich weiter?

Zur Vorgeschichte: Harald Naegeli, international als Sprayer von Zürich bekannt, hatte seine Arbeiten am Totentanz in den Grossmünstertürmen unterbrochen, weil es zum Streit über den Raum kam, den dieser einnehmen darf. Naegeli hatte seine Figuren den Perimeter überschreiten lassen, der von der Kirchgemeinde vorgegeben wurde.
Baudirektor Markus Kägi (SVP) schritt ein und stoppte die weiteren Arbeiten am Werk. Naegeli erhoffte sich nun von Kägis Nachfolger, Martin Neukom (Grüne), einen Ausweg aus der verfahrenen Situation. Er gratulierte Neukom höflich zur Wahl und kam dann zur Sache, denn viel Zeit bleibe ihm nicht. Seiner künstlerisch und geistig ungebrochenenen Vitalität stehe der fatale Zerfall seines Körpers gegenüber. Seine Bitte: ein «souveränes OK ohne überflüssige Hindernisse».
Neukoms Antwort
Dieses OK kam allerdings nicht. Neukom schreibt in seiner Antwortmail an Naegeli, dass er sich offenbar nicht an die Abmachungen mit den Vertragspartnern gehalten habe, weshalb sein Vorgänger das Projekt gestoppt habe. Auch sehe er aktuell keinen Grund, eine neue Vereinbarung aufzusetzen. Und dann kommt der von Naegeli herausgepflückte Satz: «Ich biete Hand, dass Sie an dem Projekt weiterarbeiten können, jedoch nur im ursprünglich vorgesehenen Rahmen.»

Darüber, was dieser «vorgesehene Rahmen» ist, ist man sich aber offenbar uneinig: Naegeli stellt sich in seiner gestrigen Mail auf den Standpunkt, dass allein ihm als Künstler das Recht zustehe, die Perimeter seines Werks zu bestimmen. Die Vorgaben vonseiten der Kirchenpflege seien «vertragswidrig».
Er zielt dabei direkt auf Thomas Gamma, der bei der Fraumünster-Gemeinde arbeitet. Dieser habe eigenmächtig gehandelt, behauptet Naegeli. Gamma wehrt sich: «Der Perimeter wurde nicht von mir definiert». Bei einer gemeinsamen Begehung im Sommer 2017 seien mögliche Flächen in den beiden Türmen evaluiert und fotografisch festgehalten worden. Im Verlauf des Projekts sei diese Auswahl dann von der kantonalen Denkmalpflege und dem Hochbauamt auf eine Fläche im Karlsturm und eine im Glockenturm reduziert worden.
Street-Art ohne Grenzen
Dass sich der Begründer der Street-Art wenig darum schert, ob Raum für Kunst staatlich oder behördlich abgesegnet ist, dürfte nicht weiter erstaunen. Allerdings enthalten die zwischen den Partnern Kirchgemeinde, Baudirektion und Künstler unterzeichneten Vereinbarungen tatsächlich den Passus, dass der gesprayte Tod nicht ausserhalb des aufgezeigten Raums tanzen darf.
Geht es nun weiter oder nicht mit dem Totentanz? Neukom ist auf alle Fälle der Meinung, dass seine Nachricht an Naegeli keine gute ist. Er beendet seine Mail nämlich mit den Worten: «Es tut mir leid, wenn ich Sie hiermit enttäusche, aber als Kanton müssen wir darauf achten, für unsere Bürger verlässlich zu sein und uns an einmal geschlossene Vereinbarungen und Abmachungen zu halten.»
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch