«Es wird weniger lebenslängliche Verwahrungen geben»
Keine lebenslängliche Verwahrung: Wie das Bundesgericht entschied vor knapp zwei Jahren auch das Bezirksgericht Baden. Der Staatsanwalt, der sich damals gegen das Urteil wehrte, sagt, was er davon hält.

Es war der 12. Februar 2012, als das Bezirksgericht Baden Lucies Mörder Daniel H. zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilte und eine ordentliche Verwahrung anordnete. Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten, der die Anklage vertrat, war mit dem Richterspruch nicht einverstanden und zog das Urteil weiter ans Obergericht des Kantons Aargau – um die Bevölkerung bestmöglich vor Daniel H. zu schützen. Heute Donnerstag ist bekannt geworden, dass das Bundesgericht eine lebenslängliche Verwahrung von Daniel H. als unzulässig beurteilt.