ETA-Aktivistin ficht Auslieferung nach Spanien an
Seilziehen um Ausweisung: Die Baskin Nekane Txapartegi legt Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesamtes für Justiz ein.

Die Schweiz will die ETA-Aktivistin Nekane Txapartegi an Spanien ausliefern. Das Bundesamt für Justiz (BJ) teilte am Donnerstag mit, es habe ein entsprechendes Gesuch aus Spanien bewilligt. Alle Voraussetzungen seien erfüllt. Die Aktivistin habe nicht glaubhaft darlegen können, dass sie gefoltert worden sei.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Klar ist jedoch, dass Txapartegi den Auslieferungsentscheid beim Bundesstrafgericht anfechten will. Das bestätigt Rolf Zopfi, Sprecher der Menschenrechtsorganisation Augenauf, gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Man sei bereit, den Fall bis an Bundesgericht weiterzuziehen.
Geständnis unter Folter
Die Baskin war am 6. April 2016 in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt worden. In Spanien wurde sie wegen Unterstützung der baskischen Untergrundorganisation ETA verurteilt - ursprünglich zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Die Strafe wurde später auf drei Jahre und sechs Monate reduziert.

Txapartegi tauchte unter und lebte nach eigenen Angaben seit 2009 unter falscher Identität in der Schweiz. Im Auslieferungsverfahren machte sie geltend, sie sei in Spanien auf der Grundlage eines unter Folter abgelegten Geständnisses verurteilt worden. Zudem rügte sie, die spanischen Behörden hätten ihre Anzeige wegen Folter nicht ernsthaft untersucht.
Während ihrer Haft in Spanien war Txapartegi fünf Tage ohne Kontakt zur Aussenwelt festgehalten worden und wurde dabei laut ihrer Aussage schwer gefoltert und sexuell misshandelt. Polizisten hätten ihr eine Plastiktüte über den Kopf gezogen, sie mit Stromschlägen traktiert und vergewaltigt. Danach unterzeichnete sie ein Geständnis, in dem sie sich dazu bekannte, als Mittelsfrau für die ETA aktiv gewesen zu sein.
Grundrechte nicht verletzt
Um diese Vorwürfe prüfen zu können, habe es Unterlagen eingeholt, schreibt das BJ. Die spanischen Behörden hätten alle verlangten Unterlagen übermittelt, namentlich die Gerichtsurteile im Zusammenhang mit der Überprüfung der Foltervorwürfe und medizinische Unterlagen. Auch hätten sie ausdrücklich erklärt, dass die Frau nicht gefoltert worden sei.
Die ETA-Aktivistin habe nicht glaubhaft darlegen können, dass sie in Spanien tatsächlich gefoltert worden sei. Zudem habe sie die Gerichtsurteile weder an den Obersten Spanischen Gerichtshof noch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergezogen.
Das BJ weist auch darauf hin, dass das Bundesgericht in einem ähnlich gelagerten Fall aus dem Jahr 2002 die Auslieferung eines mutmasslichen ETA-Mitglieds bewilligt habe. Es habe erklärt, dass die Annahme nicht gerechtfertigt sei, in Spanien werde systematisch gefoltert. Ebenfalls nicht gerechtfertigt sei die Annahme, bei Verdacht auf eine Zusammenarbeit mit der ETA könne kein faires Strafverfahren erwartet werden. Es sei nun auch im vorliegenden Fall zum Schluss gelangt, dass die Auslieferung nicht wegen Verletzung der Grundrechte abgelehnt werden könne, schreibt das BJ.
Unterstützer reagieren nächste Woche
Für Txapartegis Freilassung setzen sich verschiedene Menschenrechtsorganisationen ein. Die Weltorganisation gegen Folter (OMCT) hatte die Schweiz bereits vergangenes Jahr aufgerufen, Txapartegi nicht an Spanien auszuliefern, weil ihre Verurteilung wahrscheinlich aufgrund eines Foltergeständnisses zustande gekommen sei. Dies halten auch Experten wie Jean-Pierre Restellini, der früher die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) präsidierte, für glaubhaft.
Auch die Schweizer Sektion von Amnesty International kritisiert den Auslieferungsentscheid. Die schweren Foltervorwürfe seien von der spanischen Justiz nie effektiv untersucht worden, heisst es in einer Medienmitteilung. «Nekane Txapartegi hat kurz nach der Verhaftung Anzeige wegen Folter eingereicht. Das Verfahren wurde jedoch jahrelang verzögert, dann eingestellt», sagt Denise Graf, Juristin und Asylexpertin bei Amnesty Schweiz.
Rolf Zopfi von Augenauf sagt, man wolle den Auslieferungsentscheid des BJ zuerst analysieren, bevor man sich inhaltlich äussere. Dies werde voraussichtlich kommende Woche geschehen.
SDA/cas
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