EU darf Liftkartell auf Schadenersatz verklagen
Brüssel Nach der Kartellstrafe der europäischen Wettbewerbshüter droht den Liftherstellern Schindler, ThyssenKrupp, Kone und Otis nun auch eine millionenschwere Schadenersatzklage der EU.
Die EU-Kommission kann die Konzerne auf eine Entschädigung verklagen, weil sie als Bauherrin von Gebäuden in Brüssel und Luxemburg wegen der Kartellabsprachen überhöhte Preise bezahlt hat. Der Kommission sei es erlaubt, im Namen der Union vor einem nationalen Gericht auf Ersatz des Schadens zu klagen, der der Gemeinschaft «durch ein unionsrechtswidriges Kartell oder Verhalten entstanden ist», heisst es in dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes vom Dienstag. Damit ist der Weg frei für ein Verfahren vor einem belgischen Gericht. Die Kommission fordert mehr als sieben Millionen Euro von den vier Konzernen, die in mehreren EU-Gebäuden in Belgien und Luxemburg Lifte gebaut haben und die Anlagen auch warten. Durch die Zusammenarbeit hätten die Unternehmen die Preise künstlich in die Höhe treiben können. Die EU-Kommission klagte deshalb als Vertreterin der Europäischen Union. Die EU-Kommission hatte gegen Otis, Kone, Schindler und ThyssenKrupp aber bereits 2007 eine Geldbusse in dreistelliger Millionenhöhe wegen unerlaubter Zusammenarbeit verhängt. Die belgischen Richter wollten darum von den Kollegen beim obersten EU- Gericht wissen, ob die Klage der EU-Kommission überhaupt zulässig ist. Der Europäische Gerichtshof hat nun festgestellt, dass die Kommission auf Schadenersatz durch Kartelle klagen darf, obwohl sie das Kartell selbst festgestellt hat. Die EU habe genauso Recht auf Entschädigung wie andere Betroffene auch, zumal vertrauliche Unterlagen aus den Kartelluntersuchungen bei der Klage auf Schadenersatz nicht vorgelegt werden dürften.
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