EU will Hedgefonds-Manager bändigen
Das Europaparlament will private Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Hedgefonds ab dem Jahr 2013 strenger kontrollieren lassen – mit grossem Aufwand.

Das Europaparlament stimmte am Donnerstag mit grosser Mehrheit für eine entsprechende Richtlinie. Mit der Neuregelung zieht die EU die Konsequenzen aus der «Heuschrecken»-Debatte über aggressive Fonds, die Unternehmen angreifen und Arbeitsplätze gefährden.
Laut dem Kompromiss, der in zweijährigen Verhandlungen zwischen dem Parlament und den EU-Staaten ausgehandelt wurde, müssen sich Manager sogenannter Alternativer Investmentfonds (AIF) künftig bei den zuständigen nationalen Behörden registrieren. Dabei müssen sie ihre Strategien und die damit verbundenen Risiken offenlegen. Ausserdem werden die Fondsmanager verpflichtet, für jeden einzelnen Fonds Obergrenzen für die Aufnahme von Fremdkapital festzusetzen. Deren Einhaltung wird von den nationalen Aufsichtsbehörden überwacht werden.
Eine Behörde für die Aufsicht
Die von den EU-Staaten gesammelten Daten müssen an den neuen «Risikorat» bei der Europäischen Zentralbank (EZB) und die neue EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in Paris weitergeleitet werden. Wenn die nationalen oder europäischen Aufsichtsbehörden bei einem Fonds systemische Risiken ausmachen, können sie eingreifen. Zum Beispiel können sie dem Fonds eine geringere Verschuldung vorschreiben.
Neues Zulassungsverfahren
Die Fondsmanager sollen ab 2013 einen Pass erhalten, der ihnen eine EU-weite Tätigkeit ermöglicht. Die Vorschriften gelten auch für Fonds mit Sitz im Ausland, sofern diese in der EU tätig sind. Sie können ab 2015 entweder einen europäischen Pass beantragen oder sich national in den EU-Staaten registrieren lassen. Ab dem Jahr 2018 wird es nur noch die Zulassung per EU-Pass geben, was Wettbewerbsverzerrungen vermeiden helfen soll.
Beschlossen wurden erstmals auch strenge EU-Regeln für Private-Equity-Manager, denen künftig das Ausplündern übernommener Unternehmen erschwert werden soll. So darf die Substanz der betroffenen Unternehmen während der ersten beiden Jahre nicht durch Ausschüttungen oder Schuldenübertragungen angegriffen werden. Beschäftigte von nicht-börsenorientierten Unternehmen sollen zudem bei Übernahmen mehr Informationen erhalten.
Die neuen Vorschriften sollen für Hedgefonds gelten, die mehr als 100 Millionen Euro verwalten. Für Private Equity und geschlossene Immobilienfonds liegt die Schwelle bei 500 Millionen Euro. Die Richtlinie tritt am 1. Januar in Kraft. Die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
AFP/raa
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