Europas Grenzen sind wieder da
Deutschland und Frankreich drängen darauf, ihre Grenzen trotz Schengen-Abkommen in Ausnahmesituationen wieder selbst kontrollieren zu dürfen. Der Vorstoss hat sich durchgesetzt.

Der Vorstoss von Deutschland und Frankreich zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen in Europa durch eigene Entscheidung der EU-Länder hat sich im Kern offenbar durchgesetzt. Das zeigt ein Entwurf für die Neufassung der Schengen-Regeln, der am Samstag der Nachrichtenagentur AFP in Brüssel vorlag. Die EU-Kommission soll aber eine starke Rolle erhalten, wenn es darum geht, die Umsetzung der Schengen-Regeln zu prüfen.
Die EU-Innenminister kommen am Donnerstag in Luxemburg zusammen, um über die künftigen Schengen-Regeln zu diskutieren. Der Entwurf der neuen Bestimmungen wurde dafür im Vorfeld von den EU-Botschaftern ausgearbeitet. Wenn ein Land die Schengen-Aussengrenzen trotz EU-Hilfe nicht schützen kann, soll über zeitweilige Grenzkontrollen demnach zwar gemeinsam auf EU-Ebene beraten werden, die Entscheidung aber bei den einzelnen Mitgliedsländern liegen. «Wir freuen uns über den Erfolg», sagte ein Sprecher von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in Berlin.
Widerstand der EU-Kommission
Der Sprecher verwies auch darauf, dass es am Donnerstag «weitere Gespräche» gebe, das Ministerium fühle sich «aber zunächst einmal auf ganzer Linie bestätigt». Friedrich und sein der inzwischen abgewählten konservativen französischen Regierung angehörender Kollege Claude Guéant hatten im April gefordert, dass die EU-Länder im Alleingang für bis zu 30 Tage Grenzkontrollen einführen können sollen, wenn ein Staat an den Aussengrenzen des Schengen-Raums seine Grenzen trotz Unterstützung der EU nicht schützen könne.
Mit der Forderung waren Berlin und Paris auf Widerstand der EU-Kommission gestossen, die bei Entscheidungen über Grenzkontrollen eine wichtige Rolle spielen will. Aber auch EU-Länder hatten Bedenken geäussert. Der neue Entwurf sieht nun einen Kompromiss vor: Den Schengen-Regeln wird ein neuer Artikel eingefügt über ein «spezifisches Verfahren für den Fall, dass aussergewöhnliche Umstände das Funktionieren des (Schengen-)Raums insgesamt ohne interne Grenzkontrollen gefährden».
Einhaltung der Schengen-Vorschriften übersprüfen
Wenn anhaltende Probleme bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen demnach «eine ernste Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit» darstellen, soll ein Land als letztes Mittel auf «Empfehlung» des Rates, also aller EU-Länder, und möglichst nach Vorschlag der EU-Kommission zunächst für bis zu sechs Monate Grenzkontrollen einführen dürfen. Ein EU-Diplomat bestätigte, dass die Entscheidung aber letzten Endes bei dem jeweiligen Land liegt.
Wie bisher sollen Grenzkontrollen zudem bei geplanten oder unvorhersehbaren Ereignissen, wie etwa einer Fussball-Europameisterschaft oder einem Terroranschlag, möglich sein. Auch hier hatte die Kommission ein stärkeres Mitspracherecht gefordert, was von den Ländern aber abgelehnt wird. Im Gegenzug soll die EU-Kommission eine starke Rolle in einem neuen Prüfverfahren erhalten, mit dem durch angekündigte sowie unangekündigte Kontrollbesuche in allen Mitgliedsländern die Anwendung der Schengen-Vorschriften regelmässig überprüft wird.
«Ich bin optimistisch, dass die Minister zu einer Einigung kommen», sagte ein EU-Diplomat im Hinblick auf das Treffen am Donnerstag. Auch das Europaparlament muss der Neuregelung zustimmen. Die EU-Abgeordneten setzen sich für gewöhnlich für mehr europäische Zusammenarbeit bei Entscheidungsprozessen ein als die Mitgliedsländer.
AFP/kle
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