Ex-Gemeindepräsident von Bonstetten muss nicht vor Gericht
Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den ehemaligen Gemeindepräsidenten von Bonstetten und zwei weitere Personen wird eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. Betroffen waren neben dem ehemaligen Gemeindepräsidenten Charles Höhn auch eine Sachbearbeiterin der Vormundschaftsbehörde und eine Psychologin. Gegen die drei wurde ermittelt, weil sie einem Vater das Obhutsrecht für seinen vierjährigen Sohn zusprachen. Der Mann tötete sein Kind darauf im Februar 2010 in einem Hotel in Winterthur. Schon 1990 hatte er versucht, seinen Sohn aus erster Ehe zu töten.
Laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft bestand der Verdacht, dass die Sachbearbeiterin und der Gemeindepräsident das Obhutsrecht zugesprochen hatten, ohne die nötigen Abklärungen zu machen. Vor allem auf eine mögliche Rückfallgefahr des Vaters hin. Das Verfahren war zudem auf eine Psychologin ausgeweitet worden, welche im Auftrag der Vormundschaftsbehörde einen Bericht dazu ausgearbeitet hatte.
Erhöhtes Risiko nicht vorauszusehen
Die Untersuchung habe nun ergeben, dass «die involvierten Behördenmitglieder weder aus der Entwicklung der Ereignisse noch aufgrund des Verhaltens des Vaters in der Zeit vor der Tat» ein erhöhtes Risiko für den Jungen hätten erkennen können, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung schreibt. Auch die Psychologin ist vom Vorwurf befreit. Die Einstellung des Verfahrens ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Vater des getöteten Knaben wurde Anfang März dieses Jahres in Winterthur wegen Mordes angeklagt.
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