Ex-UBS-Banker will Freispruch und Geld
Die Bundesanwaltschaft fordert eine vier Jahre Gefängnis für den mutmasslichen Bankdatendieb, der die deutschen Steuerbehörden beliefert haben soll. Der Verteidiger verlangt einen Freispruch und Genugtuung.

Bankgeheimnisknacker oder Unschuldiger? Das ist die grosse Frage beim Prozess vor dem Bundesstrafgericht diese Woche gegen René S. Dem ehemaligen Angestellten der UBS in Basel wirft die Bundesanwaltschaft vor, wirtschaftlichen Nachrichtendienst geleistet und das Bank- und Geschäftsgeheimnis verletzt zu haben. Der Beschuldigte, welcher der Verhandlung unentschuldigt fernblieb, hat stets jegliche Schuld bestritten.
Am Mittwoch morgen stehen die Plädoyers auf dem Programm. Den Auftakt hat der Leitende Staatsanwalt des Bundes Carlo Bulletti gemacht. Er zeigt sich überzeugt, dass einzig der Angeklagte auf die hochgeheimen Bankinformationen zugegriffen hatte, über welche die deutschen Steuerbehörden ab Ende 2012 aus der UBS verfügten. Bei mindestens 233 UBS-Kunden in Deutschland war es danach zu Razzien gekommen. Viele von ihnen wurden als Steuerbetrüger überführt.
Appartement auf Mallorca gekauft
René S. hat gemäss Anklage vom deutschen Staat für die UBS-Daten mehr als eine Million Euro erhalten. Die Schweizer Ermittler konnten ihm nachweisen, dass er über ein Konto bei einer Regionalbank in Nordrhein-Westfalen ein Appartement auf Mallorca gekauft hatte. Im Geld aus dem bevölkerungsreichsten Bundesland sieht die Bundesanwaltschaft nun ein starkes Indiz: Nordrhein-Westfalen hatte sich beim Kauf sogenannter Steuer-CDs aus der Schweiz besonders hervorgetan.
Der Ankläger ortet beim Beschuldigten eine hohe kriminelle Energie, was die Durchführung und die Vertuschung der Tat betreffe. Carlo Bulletti fordert eine Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 100 Franken.
UBS: «Angriff auf den Finanzplatz»
Während Bulletti als Chef der Staatsschutzabteilung der Bundesanwaltschaft ein gewisses Verständnis für das Vorgehen der deutschen Steuerfahndung durchblicken liess, verurteilte der Rechtsvertreter der UBS in seinem Plädoyer die Praxis Deutschlands bei der Jagd nach Steuerbetrügern. «Die UBS wurde Opfer eines gross angelegten Verrats der deutschen Behörden», sagte Anwalt Rolf Schuler im Namen der Grossbank. Ein Mitarbeiter habe das Vertrauen, dass die UBS in ihn setzte, missbraucht. «Der Spionageakt» sei auch ein «Angriff auf den Finanzplatz» gewesen. Schuler verlangt eine Bestrafung von René S. und eine «angemessene Entschädigung» für die UBS. Die Höhe solle das Gericht festlegen.
Verteidiger will Freispruch
Der Verteidiger des abwesenden Angeklagten fordert einen Freispruch. Anwalt Moritz Gall verwies darauf, dass René S. nachweislich nur auf einen kleinen Teil der Daten von deutschen UBS-Kunden zugegriffen habe, bei denen es zu Hausdurchsuchungen kam. Beim grösseren Teil gibt es gemäss seinem Plädoyer nicht den geringsten Hinweis. Zudem verwies der Basler Advokat auf zahlreiche Möglichkeiten für andere UBS-Mitarbeiter, elektronisch und auf Papier zu diesen Informationen zu gelangen. Als Täter kämen viele in Frage. René S. habe darüber hinaus auf einen Teil der Daten, über welche die deutschen Steuerfahnder verfügten, gar nicht so zugreifen können wie in der Anklageschrift dargestellt. Der Verteidiger verlangt Entschädigung und finanzielle Genugtuung für seinen Mandanten.
Das Urteil soll am 21. Januar verkündet werden.
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