Experte: «Er könnte sich als sehr intelligent herausstellen»
Die Vorstellung, Psychopathen seinen nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, sei grundfalsch, sagt Kriminalexperte Peter Holenstein über den Täter von Rupperswil.
Wie schwer wiegt die Tat von Thomas N. im Vergleich zu anderen Verbrechen in der Schweizer Kriminalgeschichte?
Sie sprengt hinsichtlich Kaltblütigkeit des Täters und Grausamkeit seines Vorgehens jedes Vorstellungsvermögen. Trotzdem steht die Tat nicht alleine da.
Wo sehen Sie Parallelen?
Der Fall Rupperswil erinnert an das Verbrechen von Matthias Muff, der 1909 das Bauernehepaar Bisang und zwei Knechte regelrecht hinrichtete und dann ihr Haus in Brand setzte, um die Spuren zu verwischen. Muff wurde zum Tode verurteilt und mit der Guillotine hingerichtet.
Überrascht Sie, wie akribisch N. seine Tat plante und durchführte?
Nein. Die Vorstellung, dass Psychopathen nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, ist grundfalsch. Die Kriminalgeschichte ist voll mit hochintelligenten Tätern, die ihre Verbrechen akribisch vorbereiteten und plangenau durchführten. Ich wäre nicht überrascht, wenn die Gerichtsgutachter N. eine erstaunliche Intelligenz attestieren würden.

N. führt sein Leben in einer beunruhigenden Normalität weiter.
Das ist kein Einzelfall. Psychopathen sind durchaus imstande, ihre Taten völlig auszublenden und im Strafvollzug sogar so weit zu verdrängen, dass sie praktisch inexistent werden. Nicht von ungefähr behauptet beispielsweise der mehrfache Kindermörder Werner Ferrari noch heute, nie getötet zu haben.
N. log sich seine Identität zusammen. So gab er sich bei den Opfern als Schulpsychologe aus.
Auch das überrascht nicht. Die Errichtung eines fast perfekten Lügengebäudes, sei es zum Aufbau eines Alibis oder zur Täuschung der Opfer und der Strafverfolgungsbehörden, findet man in unzähligen Gewaltverbrechen.
Die härteste Massnahme ist die lebenslange Verwahrung. Ist diese bei einem Ersttäter wie N. möglich?
Das hängt von den beiden psychiatrischen Gerichtsgutachtern ab. Ich denke jedoch kaum, dass die Herren übereinstimmend zum Schluss kommen, dass N. bis an sein Lebensende «untherapierbar» sei; wobei man sich allerdings fragen kann, was denn überhaupt «therapiert», sprich geheilt werden soll. Denn N. dürfte zu jenen Tätern gehören, die den Rest ihres Lebens im Strafvollzug verbringen müssen. Dazu wäre nicht einmal eine Verwahrung nötig.
Weshalb?
Eine lebenslange Strafe würde genügen, denn lebenslang kann tatsächlich auch lebenslang bedeuten. Die verbreitete Meinung, dass ein lebenslang Verurteilter automatisch nach 15 Jahren freikommt, ist falsch. Wie bei einem Verwahrten werden auch bei einem lebenslang Verurteilten nach 15 Jahren regelmässig seine Gefährlichkeit und sein Rückfallrisiko mittels Gutachten überprüft. Und im Regime des praktischen Strafvollzugs gibt es zwischen verwahrten und lebenslang Verurteilten kaum Unterschiede. Man könnte die Massnahme der Verwahrung eigentlich abschaffen.
Aus Rücksichtnahme auf die Opfer und ihre Angehörigen in diesem Fall hat sich die Redaktion dazu entschlossen, unter diesem Artikel keine Kommentare zuzulassen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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