Berufungskammer des BundesstrafgerichtsExtremer Salafist wird zu Recht in Einzelhaft isoliert
Ein 54-Jähriger aus der Winterthurer Salafistenszene hat selbst aus dem Gefängnis noch Mordaufträge erteilt. Dann ist ihm der Aussenkontakt rigoros unterbunden worden.

Beim Iraker, der sich seit 1998 in der Schweiz aufhält, handelt es sich laut der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts um einen «extremistisch-salafistischen, bestens vernetzten» Angehörigen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Er war im Mai 2017 in einer Asylunterkunft in Eschlikon TG verhaftet worden.
Auftritte in der An’Nur-Moschee
Medienberichte zufolge agierte er im Dunstkreis radikaler Muslime in Winterthur, trat in der An’Nur-Moschee als Vorbeter auf und bezeichnete das Haus als «Moschee der Terroristen». Das Bundesstrafgericht verurteilte ihn im Oktober 2020 zu einer Freiheitsstrafe von 70 Monaten und 15 Jahren Landesverweisung.