Fahrlehrer kritisieren Lernfahrausweis ab 17 Jahren
Das Mindestalter für einen Lernfahrausweis wird nach unten korrigiert. Dass Jugendliche mit 17 Jahren schon über genügend Gefahrenbewusstsein verfügen, bezweifeln Fahrlehrer.

In der Schweiz wird der Lernfahrausweis künftig ab 17 Jahren erhältlich sein. Unter dem Titel «Optimierung der Fahrausbildung (Opera-3) und Qualitätssicherung bei den Nothilfekursen» sollen die Änderungen zum Fahrausweis bereits bis Ende Jahr in Kraft treten. Die Anpassung des Mindestalters sorgt aber vor allem bei den Fahrlehrern für Kopfschütteln, schreibt die «NZZ».
Seit 2005 wird der Fahrausweis «auf Probe» ausgestellt. Verstösst der Neulenker während dieser Zeit massgeblich gegen die Verkehrsregeln, wird die Zeit verlängert. Verstösst der Lenker ein zweites Mal dagegen, verliert er die Zulassung und startet noch einmal bei null. Daran wird sich auch nichts ändern.
Angehende Autofahrer sollen Kompetenzen demonstrieren
Dafür wird aber die erste Phase der Ausbildung gestärkt, sagt Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen (Astra). Diverse Anpassungen sollen demnach stattfinden: Man setzt auf bessere Qualität der Nothilfekurse und will die Vermittlung von Basiswissen zum Strassenverkehr vor der Theorie abhandeln. Damit trotz längerer Lernphase das Alter beim Erwerb des Führerscheins nicht erhöht werden muss, wird der Lernfahrausweis in Zukunft ab 17 Jahren erhältlich sein – bisher lag das Mindestalter bei 18 Jahren.
Die Anpassung des Mindestalters sorgt aber vor allem bei den Fahrlehrern für Unverständnis. «Die Altersgruppe der 18-Jährigen hat im Gegensatz zu den Jüngeren ein ausgeprägteres Gefahrenbewusstein», sagt Werner Waldmeier, Geschäftsführer des Schweizerischen Fahrlehrerverbands. Zudem bemängelt er, dass der zweite Kurstag während des Fahrausweises «auf Probe» gestrichen werden soll.
Auch die eigentliche Fahrprüfung soll gemäss Astra geändert werden. Die angehenden Autofahrer sollen Kompetenzen demonstrieren müssen: So bestimmen in Zukunft die Prüflinge, welche Route oder welches Parkfeld bei der Prüffahrt getestet werden soll.
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