Fall Bonstetten: Behördenmitglieder kommen straflos davon
Die Ermordung des fünfjährigen Florian durch seinen Vater hat für die Behördenvertreter der Gemeinde Bonstetten keine strafrechtlichen Folgen. Warum das Bundesgericht auf eine Beschwerde der Mutter nicht eintrat.
Am 26. Februar 2010 ermordete der 64-jährige, in Bonstetten wohnende Gustav G. in einem Winterthurer Hotel seinen fünfjährigen Sohn Florian. Dafür wurde der Mann erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Der Tod des Kindes war der verheerende Endpunkt eines fast dreijährigen Sorgerechtsstreits zwischen dem Vater und der Mutter, einer 25 Jahre jüngeren Brasilianerin.