Fall Bonstetten: Florians Mutter will vors Bezirksgericht
Weil die Gemeinde Bonstetten ihre Genugtuungsforderung im Mordfall an ihrem Sohn ablehnt, will Florians Mutter den Fall weiterziehen – und die geforderte Summe erhöhen.
Am Montag wurde bekannt gegeben, dass die Gemeinde Bonstetten das Genugtuungsbegehren der Mutter des vierjährigen Florian, der Ende Februar in Winterthur von seinem Vater getötet worden war, abgewiesen hat. Die Mutter ist nach wie vor der Meinung, dass die Gemeinde am Tötungsdelikt mitschuldig ist: Sie habe dem Vater das Sorgerecht für Florian gegeben, obwohl der Mann vor 20 Jahren seinen inzwischen erwachsenen ersten Sohn hatte töten wollen.
Der Anwalt der Mutter, Burkhard Wolf, prüft nun einen Weiterzug des Verfahrens an das zuständige Bezirksgericht in Affoltern am Albis. «Angesichts des langen Zeitraums, den die Mutter gelitten, die Gefahr der Kindestötung vorausgesehen und immer wieder auf diese hingewiesen hat, ohne auch nur ansatzweise von der zuständigen Behörde in Bonstetten Ernst genommen zu werden, wird die Genugtuungssumme entsprechend hoch festzulegen sein», teilt er am Dienstag mit.
Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung noch hängig
Die Kindmutter lebe seit zwei Jahren in ständiger Angst, ohne bei den Behörden irgendwelchen Schutz zu finden. Satt dessen hätten die Mitarbeiter der Vormundschaftsbehörde den Kindvater «wissentlich und willentlich auch in rechtswidrigem Verhalten unterstützt.»
Noch ist unklar, wie lange Florians Mutter noch in der Schweiz bleiben kann. Das Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung für die Brasilianerin ist laut Angaben von Burkhard Wolf noch hängig. Er rechnet gegen Ende Juni oder später mit einem Entscheid.
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