Fall Bonstetten geht in die nächste Runde
Der 65-jährige Mann, der 2010 in einem Winterthurer Hotel seinen kleinen Sohn getötet hat, steht am kommenden Dienstag vor dem Obergericht des Kantons Zürich. Er möchte eine mildere Strafe.

Am 28. August 2013 sprach das Bezirksgericht Winterthur jenen Mann des Mordes schuldig, der im Winterthurer Hotel «Krone» seinen 5-jährigen Sohn getötet hat. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Eine Therapie ordnete es nicht an, weil alle bisherigen Versuche erfolglos geblieben waren.
Die Anklage hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe und Verwahrung gefordert. Der Beschuldigte könne in einer ähnlichen Situation erneut töten. 1990 hatte der Mann bereits seinen erstgeborenen Sohn umbringen wollen. Dieser überlebte und ist seither schwer behindert.
Der Verteidiger plädierte auf einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung und forderte eine siebenjährige Freiheitsstrafe. Diese mildere Strafe versucht er nun am kommenden Dienstag auch wieder in der Berufungsverhandlung vor dem Zürcher Obergericht zu erreichen. Er macht eine mittel bis schwer verminderte Schuldfähigkeit geltend. Die Anklage verlangt erneut die Verwahrung.
Mit Schlafmittel betäubt und dann erstickt
Der Mann war am 26. Februar 2010 mit seinem Sohn von Bonstetten nach Winterthur gefahren – einen Tag vor dem fünftem Geburtstag des Kindes. Dort mietete er ein Hotelzimmer für sie beide. In einem Süssgetränk löste er eine grosse Zahl Schlaftabletten auf und gab das Gemisch dem Buben zu trinken. Nachdem dieser im Tiefschlaf lag, erstickte der Vater ihn mit einem Kissen.
Anschliessend setzte er einen eigens mitgebrachten Feuerlöscher in Gang und hoffte, am Staub zu ersticken. Weil dadurch aber Brandalarm ausgelöst wurde, kamen Hotelangestellte ins Zimmer und vereitelten damit das Suizidvorhaben.
Hinter der Tat stand die Befürchtung des Vaters, seine Ex-Partnerin könnte den Knaben in ihre Heimat Brasilien entführen. Er sei in Panik gewesen, gab der Schweizer vor Gericht an. Er gab zwar zu, er sei «am Tod des Kindes beteiligt» gewesen, wollte aber nicht die alleinige Verantwortung übernehmen. Reue zeigte er während des Prozesses keine.
SDA/hub
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch