Fall Bonstetten: Mutter des getöteten Buben gibt Kampf auf
Die Mutter des Fünfjährigen, der von seinem Vater in Winterthur getötet worden ist, verzichtet auf eine Genugtuung.

Die Mutter des Fünfjährigen, der 2010 von seinem Vater getötet worden ist, gibt ihren Kampf gegen die Behörden von Bonstetten auf. Sie sei erschöpft und wolle mit der Sache abschliessen, sagte ihr Anwalt am Mittwoch zum «SRF-Regionaljournal Zürich-Schaffhausen».
Die Bonstetter Behörden hatten dem Vater das Sorgerecht für den Buben zugesprochen - obwohl bekannt war, dass er schon 1990 seinen ersten Sohn hatte töten wollen. Laut den Gerichten hatten sie das Verhalten des Vaters gegenüber dem jüngeren Sohn dennoch nicht vorhersehen können.
Im Januar hatte das Bundesgericht entschieden, die Gemeindebehörden und eine im Sorgerechtsstreit beigezogene Psychologin hätten sich nicht strafrechtlich zu verantworten. Daraufhin verzichtet die Frau nun auch auf eine Genugtuungsforderung bei der Gemeinde, die ihr Anwalt ihr vorgeschlagen hatte.
Verfahren gegen Vater noch hängig
Am 26. Februar 2010 hatte der Vater mit dem Kleinen, der am folgenden Tag seinen fünften Geburtstag gehabt hätte, in einem Winterthurer Hotel ein Zimmer bezogen. Dort verabreichte er dem Kind eine Überdosis Schlafmittel und erstickte es mit einem Kissen.
Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte ihn im August 2013 zu einer 18-jährigen Freiheitsstrafe, sah aber von einer Verwahrung ab. Der Staatsanwalt hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und Verwahrung gefordert. Er zog das Urteil ans kantonale Obergericht weiter, wo der Fall noch hängig ist.
SDA
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