Fall Emmen: Polizei nutzte Facebookfotos
Im Vergewaltigungs-Fall von Emmen müssen 372 Männer innerhalb von 15 Tagen zum DNA-Test antraben. Die Ermittler wollen die Daten laufend auswerten.
Drei Monate nach der Vergewaltigung einer Velofahrerin in Emmen LU lässt die Staatsanwaltschaft ein Massenscreening durchführen. 372 Männer müssen sich einem DNA-Test unterziehen. Ausserdem überprüft die Polizei deren Alibis.
Die Betroffenen erhalten einen Brief und haben 15 Tage Zeit, zum Mundabstrich anzutreten. Die Ermittler haben ein eigenes Büro eingerichtet, damit die Daten laufend ausgewertet werden können.
Den Massen-DNA-Test hat das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft gutgeheissen und angeordnet. Aufgeboten würden Personen, die einen Tatortbezug und Ähnlichkeiten zum Täter-Signalement haben, teilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern mit.
DNA-Spuren an Kleidung des Opfers
Im Juli wurde eine 26-jährige Frau auf dem Dammweg in Emmen von einem Velo gerissen und vergewaltigt. Sie wurde dabei so schwer verletzt, dass sie querschnittsgelähmt ist. Ein rechtsmedizinisches Gutachten geht davon aus, dass der Sturz vom Velo die schweren Verletzungen verursacht hat.
Der Täter konnte bisher nicht gefasst werden. Trotz einer auf bis zu 10'000 Franken ausgesetzten Belohnung, erhielten die Ermittler keine Hinweise, die zu einem konkreten Verdächtigen geführt hätten.
Die Luzerner Polizei konnte jedoch an den Kleidungsstücken des Opfers die DNA des Täters sicherstellen.
Polizei nutzte Fotos aus Facebook
Das Opfer beschrieb den Täter als grossen, schlanken Mann mit schwarz-braunen gekrausten Haaren. Er ist zwischen 19 und 25 Jahre alt und spricht gebrochen Deutsch. Der Mann ist Raucher.
Die DNA-Tests finden in den kommenden Wochen statt. Zum Test müssen Männer, die der Täterbeschreibung gleichen und im engeren Umkreis zum Tatort wohnen oder deren Arbeitsweg in der Nähe vorbeiführt. Die Polizei hat aufgrund dieser Kriterien eine Liste von 372 Personen erstellt. Sie nutzte dazu Fotos aus offiziellen Dokumenten und den sozialen Medien. Hausbesuche seien nicht gemacht worden, sagte Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auf der Liste habe es auch wegen diversen Delikten vorbestrafte Männer.
Betroffene erhalten Brief
Die Betroffenen erhalten nächste Woche einen Brief von der Staatsanwaltschaft, wie Kopp ausführte. Dann haben sie 15 Tage Zeit, um zum Mundabstrich vorbeizukommen. Dabei wird auch ihr Alibi überprüft.
Für diese Überprüfung wurde gemäss Kopp ein eigenes Büro eingerichtet, das auch am Wochenende offen ist. Die gewonnenen Daten werden laufend ausgewertet. Die Ermittlungsbehörde kann diese Arbeit mit den eigenen Leuten bewältigen.
Kein Rechtsmittel gegen den Entscheid
Gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts gebe es kein Rechtsmittel, teilte Christian Renggli vom Luzerner Kantonsgericht mit. Betroffene könnten sich jedoch mit einer Beschwerde beim Kantonsgericht gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft wehren. Die Reihenuntersuchung sei verhältnismässig, da es sich um ein Verbrechen und eine schwere Tat handle. Zudem sei der Personenkreis bestmöglich eingegrenzt worden.
Die gewonnenen DNA-Proben dürften die Untersuchungsbehörden nur im Zusammenhang mit dem Strafverfahren zu dieser Tat verwenden, sagte Renggli weiter. Könne man Personen anhand des DNA-Profils als Täter ausschliessen, müssten die Daten vernichtet werden. Dies schreibe das Gesetz vor.
Letzter Massen-Gentest führte nicht zum Täter
Massen-Gentests werden nur selten durchgeführt. Der erste und bislang einzige, der in der Schweiz durchgeführt worden war, führte nicht zum Täter. Nach der Tötung einer Psychoanalytikerin im Zürcher Seefeld waren 2011 300 Männer zur DNA-Probe aufgeboten worden. Sie wurden alle entlastet.
Die Luzerner Staatsanwaltschaft konnte das Massenscreening nicht selbst anordnen, sondern musste dieses beim Zwangsmassnahmengericht beantragen.
SDA/ij
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