Fall Flaach: Intime Details «mussten» veröffentlicht werden
Der Zürcher Regierungsrat verteidigt seine Informationspolitik zum Fall der Kindstötung in Flaach.

Damit die Öffentlichkeit «vollständig und korrekt» über die Hintergründe der Kindstötung informiert werden konnte, mussten Details aus dem Privatleben der Mutter der beiden Kinder aus Flaach bekanntgegeben werden. Mit dieser Begründung verteidigt der Zürcher Regierungsrat die Ausführungen des Gerichtspsychiaters im «Fall Flaach».
Im Kontext der Ereignisse sei offensichtlich geworden, dass das Interesse der Öffentlichkeit an vollständiger und korrekter Information das Geheimhaltungsinteresse der Frau - auch nach ihrem Tod - überwog, schreibt der Regierungsrat in einer heute Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Anfrage eines AL-Kantonsrats.
Persönlichkeit der Mutter beschrieben
Hintergrund der Anfrage war eine Medienkonferenz im Januar 2016. Die Justizdirektion hatte dort zwei unabhängige Gutachten zu den Hintergründe des Familiendramas präsentiert. Gerichtspsychiater Frank Urbaniok äusserte sich dabei über die Persönlichkeit der jungen Mutter, die sich im Gefängnis das Leben genommen hatte.
Die AL sprach von einem «ethisch heiklen Unterfangen», nach dem Tod intime Details einer Person öffentlich darzulegen. Sie befürchtete auch, dass damit «strafprozessuale Grundsätze» verletzt wurden. Der Persönlichkeitsschutz und die Achtung der Menschenwürde müssten auch in einem solchen Fall gewährt bleiben, betonte die Partei.
«Unvollständig und irreführend»
Nach Ansicht des Regierungsrats wäre eine blosse Information über das Gutachten zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) «unvollständig und letztlich irreführend» gewesen. Ohne die entsprechenden Erkenntnisse aus dem Gutachten von Urbaniok hätten die Öffentlichkeit und die politischen Entscheidungsträger «einen falschen Eindruck der Geschehnisse» erhalten.
Der Regierungsrat befürchtete zudem, dass ohne die Informationen über die Frau «fehlerhafte Schlussfolgerungen» gezogen worden wären. Die Kenntnis über die schweren psychischen Auffälligkeiten der Mutter habe sich für deren Ansehen durchaus entlastend ausgewirkt und sei deshalb auch in ihrem Interesse gewesen.
Bei der Veröffentlichung der persönlichen Daten über die Frau habe sich Urbaniok auf das absolut Nötigste beschränkt. In seiner Antwort betont der Regierungsrat auch, dass der Gerichtspsychiater damit nicht das Amtsgeheimnis verletzt habe, wie dies von der AL befürchtet worden war.
Kesb von unabhängigen Gutachtern entlastet
Die 27-jährige Frau hatte am 1. Januar 2015 ihren fünfjährigen Sohn und das zweijährige Töchterchen in ihrem Wohnhaus in Flaach erstickt. Nach der Tat alarmierte sie die Polizei, bevor sie sich selbst schwer verletzte. Ein halbes Jahr später nahm sich die Mutter in der Untersuchungshaft das Leben.
Hintergrund war eine Fremdplatzierung der beiden Kinder in einem Heim wegen eines Strafverfahrens gegen die Eltern. Die zuständige Kesb war nach der Tötung der Kinder stark in die Kritik geraten. Sie wurde aber ein Jahr später im Gutachten des Berner Fürsprechers Kurt Affolter und des Kinder- und Jugendpsychologen Martin Inversini entlastet.
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