Fall Florian: «Die Behörden hatten nicht genug Distanz zum Vater»
Ein Gutachten im Fall Florian G. zeigt: Die Behörden trifft eine Mitschuld am Tod des Vierjährigen. Florians Mutter sieht sich bestätigt. Die Vormundschaftsbehörde habe sich von Gustav G. völlig vereinnehmen lassen.
Am 26. Februar 2010 starb der vierjährige Florian G. in einem Winterthurer Hotelzimmer, mutmasslich durch die Hand des Vaters Gustav G. Heute wird bekannt: Die Behörden von Bonstetten, der Wohngemeinde G.s, hätten erkennen müssen, dass eine Gefahr bestand. Zivilrechtler Peter Breitschmid durchleuchtete die Tätigkeit der Vormundschaftsbehörde im Auftrag des Regierungsrates und präsentierte die Ergebnisse des 40-seitigen Gutachtens heute Dienstagmorgen den Medien.