Fall Mörgeli: Kantonsrat überprüft Vorfälle am Medizinhistorischen Institut
Die straf- und personalrechtlichen Verfahren sind im Fall Mörgeli noch hängig. Trotzdem will die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit die Ereignisse nun aufarbeiten.
Die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit des Kantonsrats hat heute Donnerstag beschlossen, die Vorfälle rund um das Medizinhistorische Institut und Museum im Rahmen ihrer Oberaufsichtstätigkeit zu überprüfen.
Durch die jüngsten Entwicklungen und Ereignisse an der Universität Zürich sieht sich die Kommission dazu veranlasst. Vor einem Jahr hat eine Mehrheit ihrer Mitglieder den Entscheid über ein formelles Tätigwerden im Sinne der Oberaufsicht auf den Zeitpunkt noch verschoben, bis die Ergebnisse aus Straf- und Rechtsmittelverfahren vorliegen.
Eigenes Gremium gebildet
An der heutigen Sitzung hat sich die Aufsichtskommission ein Bild zur Chronologie der Ereignisse rund um das Medizinhistorische Institut und den aktuellen Stand der in diesem Zusammenhang hängigen straf- und personalrechtlichen Verfahren verschafft. Zudem sind verschiedene Anträge aus der Kommission eingegangen und beraten worden.
Kantonsrat Hans Peter Portmann, Präsident der Aufsichtskommission, sagt gegenüber Redaktion Tamedia: «Der Fall hat Dimensionen angenommen, die über einen arbeitsrechtlichen Konflikt hinausgehen. Zum Beispiel stellt sich die Frage, ob Datenschutzverordnungen verletzt wurden. Oder um die Frage, weshalb ein Institut jahrelang gute Qualifikationen hatte und dann plötzlich nicht mehr.» So müsse man abklären, ob Ähnliches auch in anderen Bereichen der Universität vorkomme. «Es ist unsere Aufgabe als Aufsichtsgremium, die Strukturen und Abläufe zu überprüfen, damit Ähnliches nicht wieder passieren kann.»
Obwohl gemäss Auskunft von Bildungsdirektion und Universität Zürich alle in diesem Zusammenhang stehenden straf- und personalrechtlichen Verfahren noch hängig sind, erachtet die Aufsichtskommission es als notwendig, jetzt eine aufsichtsrechtliche Aufarbeitung und formelle Überprüfung einzuleiten. Dabei wird die Aufsichtskommission den laufenden Verfahren selbstverständlich nicht vorgreifen. Die Aufsichtskommission hat eine fünfköpfige Subkommission mit Christoph Ziegler (GLP) als Vorsitz bestimmt.
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