Fall Wila: Freiheitsstrafe von 9,5 Jahren für Tyrannenvater
Der Mann, der zwei kleine Mädchen über Jahre terrorisierte, ist in Winterthur zu einer Freiheitsstrafe von 9,5 Jahren verurteilt worden. Eine Verwahrung wurde aber nicht angeordnet.
9,5 Jahre Freiheitsentzug für den 47-Jährigen, der in Wila ZH seine beiden kleinen Töchter jahrelang terrorisiert hat: Das Bezirksgericht Winterthur sprach ihn am Freitag der mehrfachen schweren Körperverletzung schuldig.
Mit seinem Schuldspruch folgte das Gericht dem Antrag der Anklage, blieb mit dem Strafmass aber deutlich darunter: Staatsanwalt Ulrich Weder hatte 12 Jahre Freiheitsentzug beantragt. Entgegen der Forderung Weders ordnete das Gericht auch keine Verwahrung an. Keine Chance hatte der Verteidiger. Er hatte ein bedingte Freiheitsstrafe von maximal 20 Monaten wegen Vernachlässigung der Erziehungspflicht verlangt.
Ein Mädchen starb 2006
Der Beschuldigte war Oberhaupt einer sektenähnlichen Wohngemeinschaft im Zürcher Oberländer Dorf Wila. Dort lebte er zusammen mit seiner damaligen jungen Freundin, einer älteren Frau und seinen beiden Töchterchen. Die drei Erwachsenen übten gegenüber den Kindern ein eigentliches «Terror- und Folterregime aus, wie Staatsanwalt Ulrich Weder es nannte.
Die noch kleinen Kinder waren den Massnahmen wie Nahrungsentzug, Schlägen und grausamen Schikanen und Strafen absolut hilflos ausgeliefert. Angeblich wollten sie die Kinder so auf einen gottgefälligen Weg bringen.
Im Mai 2006 starb das jüngere Mädchen, noch keine fünf Jahre alt, nachdem die Freundin des Vaters es heftig geschüttelt hatte. Seine drei Jahre ältere, schwer traumatisierte Halbschwester lebt seither in einer Pflegefamilie.
Zum zweiten Mal vor Gericht
Ende 2010 hatte das Zürcher Geschworenengericht den Fall schon einmal beurteilt. Es verurteilte den Mann zu 9,5, die ältere Frau zu sieben Jahren Freiheitsentzug. Die jüngere Frau, die den Tod des Mädchens verursacht hatte, wurde vom Bezirksgericht Pfäffikon ZH zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die beiden Frauen akzeptierten das Urteil, der Mann legte erfolgreich Beschwerde ein. Deshalb hatte das Bezirksgericht Winterthur nun den Fall neu zu beurteilen.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch