Familie betreibt Inkasso-Büro wegen Porno-Abo
Ein Rentner soll ein Abo für ein Pornoportal abgeschlossen haben. Seine Familie rät ihm, nicht dafür zu bezahlen. Der Fall landet bei einem Inkassobüro und endet unerwartet.

Kurz vor Weihnachten 2016 flatterte einem heute 75-Jährigen eine Rechnung in den Briefkasten. Absender: die Obligo AG. Knapp 90 Franken verlangte die Firma aus Oberengstringen ZH von dem Rentner für eine angebliche Anmeldung bei einem Pornoportal, wie die Sendung «Espresso» von SRF am Mittwoch berichtete.
Obschon er nie ein solches Abo abgeschlossen habe, wollte der Mann laut seiner Enkelin aus Angst die Rechnung bezahlen. Doch die Familie konnte den Grossvater davon abhalten.
Man habe auf jede Rechnung und Mahnung von Obligo schriftlich geantwortet, mit dem Vermerk, zu keinem Zeitpunkt ein Abo abgeschlossen zu haben, sagte die Enkelin gegenüber «Espresso». Doch das Unternehmen beharrte darauf, dass die Rechnung zu bezahlen ist. Der Fall wurde an Inkassodata weitergegeben.
Auch dem Inkassobüro habe man schriftlich mitgeteilt, dass die Familie die Forderung bestreite, doch die Firma habe nicht darauf reagiert, sagte die Enkelin. Kurz darauf drohte Inkassodata mit der Betreibung. Die Familie liess sich aber auch davon nicht beeindrucken und holte zum Gegenschlag aus.
Zeitaufwand und Porto verrechnet
Man habe Inkassodata mitgeteilt, ab sofort Zeitaufwand und Einschreibgebühren zu verrechnen. Die Familie schickte der Firma eine Rechnung von über 155 Franken mit dem Hinweis, eine allfällige Mahnung sei mit weiteren Kosten verbunden.
Eine Reaktion von Inkassodata blieb aus. Auf die erste Mahnung folgte die zweite. Letztlich leitete die Familie die Betreibung ein. Mit Erfolg: Das Unternehmen erhob aus unerklärlichen Gründen keinen Rechtsvorschlag und bezahlte.
Laut SRF habe sich die Angelegenheit für die betroffene Familie mittlerweile erledigt, von Inkassodata habe man nichts mehr gehört, sagte die Enkelin. Lediglich ihr Grossvater habe nochmals Post vom Inkassobüro erhalten: Darin habe das Unternehmen darum gebeten, den Betreibungsregistereintrag zu löschen, da die Betreibung ja beglichen worden sei. Dieser Bitte sei die Familie jedoch nicht nachgekommen.
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