Fast die Hälfte der Schweizer Gesetze entspricht dem EU-Recht
Erstmals wird in einer Studie in Zahlen ausgewiesen, wie stark die hiesige Gesetzgebung von der EU beeinflusst ist. Fazit: Die Europäisierung ist weit vorangeschritten. Das ist jedoch nicht nur eine Folge der Bilateralen.

Obschon die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union ist, ist die Gesetzgebung des Landes massgeblich vom EU-Recht geprägt. Mehr als 40 Prozent der Gesetze entsprechen heute dem Recht des Staatenverbundes, wie eine Forscherin der ETH Zürich im Rahmen ihrer Dissertation zeigt.
Die Politikwissenschaftlerin Sabine Jenni nahm zusammen mit zwei Studierenden insgesamt 780 Gesetzesänderungen zwischen 1990 und 2010 unter die Lupe. Dabei kam sie zum Schluss, dass mehr als 40 Prozent der revidierten Bundesgesetze «mehr oder weniger den Gesetzen der EU entsprechen», wie die ETH heute in ihrer Webzeitung «ETH Life» schreibt.
Für die eine Hälfte dieser EU-konformen Gesetze galt dies bereits vor der Revision. Die restlichen wurde im Zuge der Revision an EU-Recht angepasst, wovon wiederum die Hälfte «ohne jegliche Abweichungen übernommen wurde», wie es im Artikel heisst.
Spuren sind oft verwischt
Bislang habe niemand genau gewusst, wie weit diese «Europäisierung» des Schweizer Rechts tatsächlich fortgeschritten sei. So seien die Spuren in den Schweizer Gesetzbüchern, die auf eine Anlehnung an EU-Recht hindeuten könnten, oft verwischt, heisst es weiter.
Und einen Nationalratsvorstoss von 2006, der eine Kennzeichnung von Gesetzen forderte, die sich an EU-Vorlagen orientieren, habe der Bundesrat abgelehnt. «Es hiess immer, dass eine solche Kennzeichnung zu kompliziert und in der Praxis nicht umsetzbar sei», wird Jenni im Artikel zitiert.
EU als «wichtigster Referenzpunkt»
Weiter zeigte die Wissenschaftlerin auf, dass die Anpassungen an EU-Recht nicht einzig eine Folge der bilateralen Verträge sind. So habe der Bund auch dann EU-Recht übernommen, wenn dies von Brüssel nicht explizit gefordert wurde. Jenni begründet dies damit, dass die EU für die Schweiz heute «der wichtigste Referenzpunkt» sei, wenn es um neue Gesetze gehe.
Dazu komme, dass die jüngsten bilateralen Verträge der Schweiz nur mehr wenig Spielraum lassen. Seit 2007 werde deshalb mehr EU-Recht vollumfänglich übernommen. Damit habe der «autonome Nachvollzug», wie er nach der EWR-Abstimmung von 1992 als goldener Weg gehandelt wurde, an Bedeutung verloren, schreibt «ETH Life».
SDA/rbi
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